Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: weisleb am 02. Juni 2010, 13:04:41
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Hallo , ich bin neu und habe gleich eine Nachfrage.
Ich bin zur Zeit in der Wohlverhaltensphase. Laut meines Insolvenzverwalters bin ich ab 25.01.2011 um 00:00 Uhr fertig mit der Insolvenz.
Nun möchten meine Eltern ein Testament verfassen lassen.
Mein Bruder und ich sind die allein Erben .
Mein Bruder ist zu 100 % Schwerbehindert.
Nun machen sich meine Eltern Gedanken darüber , ob durch die Insolvenz , mein Erbe gefährtet ist.
Frage 1 )
Sollte meinen Eltern während der Wohlverhaltensphase etwas passieren , wie ist das denn mit dem Erbe ?
Wird dann mein Insolvenzverwalter darauf zugreifen ?
Frage 2 )
Sollte meinen Eltern nach der Wohlverhaltensphase also ab dem 25.01.2011 etwas passieren , wie ist das denn mit dem Erbe ?
Kann dann mein Insolvenzverwalter noch darauf zugreifen ?
Für eine Antwort wäre ich Dankbar.
Gruß
Weisleb
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Hallo nochmal :-)
Die Frage in ein Forum posten hätte sicherlich genügt.......
aber nochmal:
zu 1: Solltest Du während der WVP erben, dann geht die Hälfte davon an den Treuhänder.
zu 2: Nachdem die WVP rum ist, sollte Dein Treuhänder darauf keinen Zugriff mehr haben.
Gruß
Dibbelabbes
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zu 1: Solltest Du während der WVP erben, dann geht die Hälfte davon an den Treuhänder.
zu 2: Nachdem die WVP rum ist, sollte Dein Treuhänder darauf keinen Zugriff mehr haben.
Meiner Meinung gehen Erbschaften während der gesamten 6 Jahre in die Insolvenzmasse und müssen zur hälfte abgegeben werden! §295 INSO
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"während der gesamten 6 Jahre"
im Insolvenzverfahren = 100 % Insolvenzmasse
in der WVP = 50 % Erbe + 50 % Treuhänder
nach der der WVP = 100 % Erbe
Das Recht zur Ausschlagung besteht immer.
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Nur mal so als Hinweis.
Ein Testament ist noch kein Erbfall, aber Schenkungen oder Zahlungen an Erbes statt sollten bis Februar unterbleiben.
Aus meiner Sicht, bleibt die Abtretung des 1/2 Erbes auch über den 25.01.2011 bestehen bis der entgültige Beschluß zur RSB erteilt wurde.
Lediglich die Abtretungserklärung auf Einkommen endet am 25.01.2011.