Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: weisleb am 02. Juni 2010, 13:04:41

Titel: Meine Insolvenz ist am 24.01.2011 fertig , wie ist das wenn ich danach Erbe
Beitrag von: weisleb am 02. Juni 2010, 13:04:41
Hallo , ich bin neu und habe gleich eine Nachfrage.

Ich bin zur Zeit in der Wohlverhaltensphase. Laut meines Insolvenzverwalters bin ich ab 25.01.2011 um 00:00 Uhr fertig mit der Insolvenz.

Nun möchten meine Eltern ein Testament verfassen lassen.
Mein Bruder und ich sind die allein Erben .
Mein Bruder ist zu 100 % Schwerbehindert.

Nun machen sich meine Eltern Gedanken darüber , ob durch die Insolvenz , mein Erbe gefährtet ist.

Frage 1 )

Sollte meinen Eltern während der Wohlverhaltensphase etwas passieren , wie ist das denn mit dem Erbe ?
Wird dann mein Insolvenzverwalter darauf zugreifen ?

Frage 2 )

Sollte meinen Eltern nach der Wohlverhaltensphase also ab dem 25.01.2011 etwas passieren , wie ist das denn mit dem Erbe ?
Kann dann mein Insolvenzverwalter noch darauf zugreifen ?


Für eine Antwort wäre ich Dankbar.


Gruß

Weisleb
Titel: Re: Meine Insolvenz ist am 24.01.2011 fertig , wie ist das wenn ich danach Erbe
Beitrag von: Dibbelabbes am 02. Juni 2010, 13:27:09
Hallo nochmal :-)

Die Frage in ein Forum posten hätte sicherlich genügt.......

aber nochmal:

zu 1: Solltest Du während der WVP erben, dann geht die Hälfte davon an den Treuhänder.

zu 2: Nachdem die WVP rum ist, sollte Dein Treuhänder darauf keinen Zugriff mehr haben.

Gruß

Dibbelabbes
Titel: Re: Meine Insolvenz ist am 24.01.2011 fertig , wie ist das wenn ich danach Erbe
Beitrag von: Fallera am 02. Juni 2010, 14:33:14
zu 1: Solltest Du während der WVP erben, dann geht die Hälfte davon an den Treuhänder.

zu 2: Nachdem die WVP rum ist, sollte Dein Treuhänder darauf keinen Zugriff mehr haben.

Meiner Meinung gehen Erbschaften während der gesamten 6 Jahre in die Insolvenzmasse und müssen zur hälfte abgegeben werden! §295 INSO
Titel: Re: Meine Insolvenz ist am 24.01.2011 fertig , wie ist das wenn ich danach Erbe
Beitrag von: Feuerwald am 02. Juni 2010, 16:22:05
"während der gesamten 6 Jahre"

im Insolvenzverfahren = 100 % Insolvenzmasse
in der WVP = 50 % Erbe + 50 % Treuhänder
nach der der WVP = 100 % Erbe

Das Recht zur Ausschlagung besteht immer.
Titel: Re: Meine Insolvenz ist am 24.01.2011 fertig , wie ist das wenn ich danach Erbe
Beitrag von: paps am 03. Juni 2010, 18:26:07
Nur mal so als Hinweis.

Ein Testament ist noch kein Erbfall, aber Schenkungen oder Zahlungen an Erbes statt sollten bis Februar  unterbleiben.

Aus meiner Sicht, bleibt die Abtretung des 1/2 Erbes auch über den 25.01.2011 bestehen bis der entgültige Beschluß zur RSB erteilt wurde.
Lediglich die Abtretungserklärung auf Einkommen endet am 25.01.2011.