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Autor Thema: Meine Lohnsteuerückerstatung wird nicht gepfändet  (Gelesen 5979 mal)

willi1

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Meine Lohnsteuerückerstatung wird nicht gepfändet
« am: 12. August 2005, 18:12:00 »

Hallo
bin seit 3 Jahren im Privainsolvenz,Lohn wird gepfändet aber meine Rückerstattung vom Finanzamt nicht obwohl die über die Pfädungsgrezen liegt,ist das normal?
bin ledig und bekomme jedes Jahr soviel Geld zurück,aber warum wird dieses nicht gepfändet?
Wer weiß da bescheid??
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Danke für die Hilfe.
 

willi1

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Meine Lohnsteuerückerstatung wird nicht gepfändet
« Antwort #1 am: 13. August 2005, 13:45:00 »

Hallo
danke für die schnelle Antwort,also die Insolvenz bei Gericht ist beendet,ich bin in der Wohlverhaltensphase,das bedeutet das ich das Geld von meiner Rückzahlung nicht gepfändet bekomme,oder habe ich das falsch verstanden?Weil mein Lohn wird gepfändet weil ich über den Satz bin,aber bleiben nach der neuen Tabelle ja auch etwas über tausend Euro übrig.
Also brauche ich mir keine Gedanken zu machen,wollte das Geld schon meinen Treuhänder überweisen,der hätte sich bestimmt gefreut.
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Danke für die Hilfe.
 

willi1

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Meine Lohnsteuerückerstatung wird nicht gepfändet
« Antwort #2 am: 14. August 2005, 13:47:00 »

Quote:

13.08.2005 um 10:54 Uhr, ThoFa :
Hallo,
Hallo
danke für die schnelle Antwort,also die Insolvenz bei Gericht ist beendet,ich bin in der Wohlverhaltensphase,das bedeutet das ich das Geld von meiner Rückzahlung nicht gepfändet bekomme,oder habe ich das falsch verstanden?Weil mein Lohn wird gepfändet weil ich über den Satz bin,aber bleiben nach der neuen Tabelle ja auch etwas über tausend Euro übrig.
Also brauche ich mir keine Gedanken zu machen,wollte das Geld schon meinen Treuhänder überweisen,der hätte sich bestimmt gefreut.

ich nehme mal an, dass Ihre Insolvenz inzwischen abgelaufen ist und Sie sich \"nur\" noch in der Wohlverhaltensphase befinden. Dann ist es ganz normal, dass Sie auch die Steuererstattung zurückerhalten, denn diese haben Sie ja nicht abgetreten.

MfG

ThoFa

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Danke für die Hilfe.
 

mtsubzero

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Meine Lohnsteuerückerstatung wird nicht gepfändet
« Antwort #3 am: 30. März 2006, 15:59:00 »

Dem kann ich nur zustimmen. Hatte einen ähnlichen Fall.
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Sandra1980

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Meine Lohnsteuerückerstatung wird nicht gepfändet
« Antwort #4 am: 23. Oktober 2006, 15:50:09 »

Hallöchen,muß mich mal einmischen. tretet man bei einer Privaten Insolvenz überhaupt das Steuergeld ab?? Ich bin davon ausgegangen das man das abgeben muß,weil im Antrag wurde ja gefragt ob man steuererklärung macht.
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ThoFa

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Meine Lohnsteuerückerstatung wird nicht gepfändet
« Antwort #5 am: 23. Oktober 2006, 19:35:48 »

Hallo,

nein die Erstattung tritt man nicht ab, aber während der \"heissen\" Insolvenzphase wird die Erstattung aufgrund § 35 InsO gepfändet (sogenannter Neuerwerb)

MfG

ThoFa
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ThoFa

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Meine Lohnsteuerückerstatung wird nicht gepfändet
« Antwort #6 am: 23. Oktober 2006, 19:44:27 »

Zitat:


Hallo

danke für die schnelle Antwort,also die Insolvenz bei Gericht ist beendet,ich bin in der Wohlverhaltensphase,das bedeutet das ich das Geld von meiner Rückzahlung nicht gepfändet bekomme,oder habe ich das falsch verstanden?



Richtig verstanden.

MfG

ThoFa
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