Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: makro am 29. Juli 2011, 16:25:45
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Meine Frau hat mir vor kurzem für Ihr Einzelunternehmen (e.K.) Prokura erteilt, damit ich, falls mal was passiert (Krankheit, Unfall etc.)das Unternehmen entsprechend führen kann.
Muss ich das in der Wohlverhaltensperiode dem IV oder dem Gericht melden? Ich denke eher nicht da es ja nicht zu den Obliegenheiten zählt!
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würde ich auch sagen
es handelt sich ja nur um die Einräumung von Vertretungsvollmacht