Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: zottel77 am 19. April 2012, 18:58:05
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hallo ich habe eine frage, mein mann ist in pi er befindet sich im moment in der wohlverhaltensphase! jetzt möchten wir gerne umziehen, aber der vermieter hat die kaution auf den namen meines mannes angelegt. wir brauchen aber die kaution für die neue wohnung! bekommen wir die ausgezahlt oder bekommt alles der insplvenzverwalter?
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Dazu habe ich folgendes gefunden:
Sofern der Mieter eine vereinbarte Kaution zum Zeitpunkt der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens bereits gezahlt hatte, fällt der Forderungsanspruch gegenüber dem
Vermieter in die Insolvenzmasse.
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das heißt dann also, das wir die kaution nicht zurückbekommen? aber ist das rechtlich zulässig? wir haben keine geldmittel um die kaution an den neuen vermieter zu zahlen und die neue wohnung ist ja kostengünstiger!
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die Mietkaution fällt im Insolvenzverfahren (!) in die Insolvenzmasse. Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens (in der sog. Wohlverhaltensphase) gibt es jedoch keine Insolvenzmasse mehr.
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ich muß noch dabei erwähnen das der insolvenzverwalter gesagt hat das meinem mann das geld in der wohlverhaltensphase zustehen würde, aber der vermieter mit der bank gesprochen hat und die wiederum meinten er würde das geld nicht bekommen!
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in der Wohlverhaltensphase darf man auch wieder sparen ,
also auch die Mietkaution dürfte ihnen gehören...
gruß
juergengris