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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Mietkaution bei Umzug innerhalb derselben Wohnungsbaugesellschaft  (Gelesen 4344 mal)

jotbe2003

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Mietkaution bei Umzug innerhalb derselben Wohnungsbaugesellschaft
Hallo,
Mein Verfahren läuft seit Oktober 2007
hier ist ja schon viel über Privatinsolvenz und Mietkaution gechrieben worden. In meinem Fall ziehe ich innerhalb derselben Wohnungsbaugesellschaft um, würde also die Kaution gar nicht ausgezahlt bekommen, sondern sie wird intern umgebucht.
Kann mich der TH doch zwingen, mir die Kaution auszahlen zu lassen? Es ist zweifelhaft, ob sich meine Wohnungsbaugesellschaft darauf einlassen würde, da ich ja dann neue Schulden bei ihnen machen müßte.  Und neue Schulden zu machen ist mir ja streng verboten und würde das Insolvenzverfahren gefährden.
Außerdem kann man Mietkautionen nur in 3 Raten zu zahlen. Die daraus resultierende Höhe der einzelnen Rate würde meine finanziellen Möglichkeiten übersteigen.
Außerdem bin ich beim Surfen im Internet auf den juristischen Begriff der "zweckgebundenen Gelder" gestoßen., die vor dem Zugriff des TH sicher sein sollen. Eine Mietkaution ist doch aber zweckgebunden!
Wie rette ich meine Mietkaution vor dem Treuhänder????
Vielen Dank
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Insokalle


Sicherheitshalber nachgefragt: Stand des Insolvenzverfahrens?
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Feuerwald

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Und neue Schulden zu machen ist mir ja streng verboten und würde das Insolvenzverfahren gefährden.

-> und diesen Unsinn sollte man nicht immer wieder im Netz verbreiten.
« Letzte Änderung: 30. Mai 2010, 17:59:24 von Feuerwald »
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jotbe2003

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Hallo,

Antwort für insokalle:

Das Verfahren läuft seit Oktober 2007. Seit gut einem Jahr keinen Kontakt mehr mit dem TH gehabt.

Danke!
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jotbe2003

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Hallo,
Antwort für Feuerwald:

Können Sie mir mal bitte Ihre unfreundlich Reaktion auf meine Frage erklären?

Danke
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Feuerwald

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zur 1.) Frage – es ist nicht wichtig zu wissen, seit wann das Insolvenzverfahren läuft, sondern wie weit es vorangeschritten ist. Stand des Verfahrens? Bereits Aufgehoben?

zur 2.) Frage - es ist allg. ein Irrglauben, es würde im RSB-Verfahren eine Obliegenheit dahingehend bestehen, man dürfe 6 Jahre keine (neue) Schulden machen. Die Obliegenheiten sind im § 295 InsO abschließend aufgelistet. Den § 295 InsO sollte man als "InsOlaner" kennen.

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jotbe2003

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Hallo Feuerwald,

Zu 2. vielleicht ist es ja so, daß ich eine schlechte Schuldnerberatung hatte, die dann wohl auch diesem "allgemeinen Irrglauben" verfallen sein muß,aber auch wenn ich hier im Internet auf den verschiedenen Beratungsseiten surfe, finde ich immer wieder den Hinweis, daß während der 6 Jahre keine neuen Schulden gemacht werden dürfen, weil dies ein Grund für das Gericht wäre, das Verfahren sofort zu beenden!!! Bei Eröffnung meines Verfahrens hat auch mein TH ganz ausdrücklich damit gedroht.

Zu 1. "Stand des Verfahrens", "Bereits aufgehoben?" Mit diesen Fragen kann ich nichts anfangen. Meine Schuldnerberatung fühlt sich nicht mehr zuständig, mein TH verweigert jede Auskunft, ich weiß nicht, was bisher mit meinen vorhandenen Vermögenswerten passiert ist. Es tut mir leid, wenn ich dumm erscheine, ich weiß einfach nicht mehr!

Vielen Dank
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Feuerwald

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aber auch wenn ich hier im Internet auf den verschiedenen Beratungsseiten surfe,

-> schrecklich was man da teils lesen kann.


finde ich immer wieder den Hinweis, daß während der 6 Jahre keine neuen Schulden gemacht werden dürfen, weil dies ein Grund für das Gericht wäre, das Verfahren sofort zu beenden!!!

-> und nun nehmen Sie es mir bitte nicht krumm, das ist eben Unsinn. Die sog. Obliegenheiten im RSB-Verfahren ergeben sich aus § 295 InsO und nicht aus Hörensagen oder den TV-Shows. Deshalb – ich bitte mir das zu verzeihen – fällt mir teils noch das Wort Unsinn ein.


Bei Eröffnung meines Verfahrens hat auch mein TH ganz ausdrücklich damit gedroht.

-> auch der hat neben seinem Jurastudium sein Fachwissen eher aus dem TV erlangt. 


Zu 1. "Stand des Verfahrens", "Bereits aufgehoben?" Mit diesen Fragen kann ich nichts anfangen.

-> das ist eben das Drama. Da werden Menschen in ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren entlassen, ohne zu wissen, was es damit auf sich hat.  Haben Sie denn seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens keinerlei Schreiben vom Insolvenzgericht erhalten? 2007 ist lange her! Das eigentliche Insolvenzverfahren dauert im Durchschnitt so 12 – 18 Monate, manchmal, wenn es Dinge zu verwerten gibt, auch mal 2 – 3 Jahre. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ändert sich ein entscheidender Punkt:  Der Insolvenzbeschlag fällt weg. (Neu)Vermöge, bspw. aus einer freiwerdenden Kaution, fällt wieder dem "Schuldner" zu.


Meine Schuldnerberatung fühlt sich nicht mehr zuständig

-> klar, das ist leider die Regel.


mein TH verweigert jede Auskunft, ich weiß nicht, was bisher mit meinen vorhandenen Vermögenswerten passiert ist. Es tut mir leid, wenn ich dumm erscheine, ich weiß einfach nicht mehr!

-> Nicht dumm, nein, das sicher nicht. Sie haben - wie so viele andere auch – nur leider keine  Kenntnis vom Ablauf der (beiden) Verfahren. Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren. 


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paps

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Vielleicht schauen Sie mal in Ihren Unterlagen oder bei www.insolvenzbekanntmachungen.de nach (Detailsuche, Bundesland, Gericht, Name)
Dann müßte man den Verfahrensstand doch rausbekommen können.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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