Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Timme22 am 19. Juni 2008, 18:54:55
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Hallo zusammen ,
habe mich von meinem LG getrennt und suche zur Zeit eine neue Wohnung, da er weiteres
Zusammenleben aus privaten Gründen nicht möglich ist.
Befinde mich noch bis 2009 in der Wohlverhaltensphase , habe aber ein geregeltes Einkommen.
Daher die laufende Miete zu zahlen stellt kein Problem da , allerdings bei Anmietung einer neuen Wohnung die Erbringung der Mietkaution.
Gibt es die Möglichkeit über einen sozialen Träger die Mietkaution als Darlehen zu erhalten ?
Bin für jede Antwort dankbar , es eilt nämlich :sad:
Gruß
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Eine Mietkaution kann in 3 Raten gezahlt werden. Sonst evtl. mit Ihrer Bank über eine Bankbürgschaft sprechen.
Ob es einen soz. Träger für Mietkautionen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Halo , danke für die schnelle Antwort
Die Ratenzahlung an den Vermieter ist das eine "Ist" oder "Kann " Absprache ?
Gibt es da eine gesetzliche Regelung ?
Habe bei meiner Bank nachgefragt , eine Bankbürgschaft wird es von ihrer Seite nicht
geben.
Gruß
Timme
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Hallo,
Die Ratenzahlung an den Vermieter ist das eine "Ist" oder "Kann " Absprache ?
§ 551 BGB.
MfG
ThoFa