Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Archimedes am 11. November 2012, 13:25:21

Titel: Mietkaution in Gefahr?
Beitrag von: Archimedes am 11. November 2012, 13:25:21
Nochmal hallo.als Mutter in Insolvenz ging,sagte ihr TH zu ihr,das er ihren Vermieter nicht anschreiben werde und auch die Kaution nicht einziehen würde.Ein paar Jahre später wollte sie umziehen,sie verständigte ihren TH und wollte wissen ob sie die Kaution mit der neuen Wohnung verrechnen könnte.Ihr TH sagte ihr,das sie das tun dürfe da sie in der WVP ist.Aber vor lauter Angst zog sie nicht um!Da sie einen Mietkündigungsvertrag von 6 Monaten hat,ist es sehr anstrengend etwas neues zu finden.Jetzt im März 2013 hat sie die Möglichkeit zu kündigen,sodass sie dann im September 2013 in eine neue Wohnung ziehen kann.Nun habe ich aber schon gelesen,das es durchaus noch passieren  kann,das der TH es sich anders überlegt und nun doch die Kaution einziehen wird. Ist das so richtig? Ich freue mich auf eine Antwort Danke.Archimedes.
Titel: Re: Mietkaution in Gefahr?
Beitrag von: Der_Alte am 11. November 2012, 14:15:47
Nein, schon damals hätte sie die Kaution behalten dürfen, wie vom TH bestätigt. Nach Ende des Verfahrens ist ohnehin kein Insolvenzbeschlag mehr möglich.
Titel: Re: Mietkaution in Gefahr?
Beitrag von: Mondbasis am 11. November 2012, 15:55:32
Hallo,
wie ich aus der anderen Frage entnehmen konnte, endet die WHP am 3.7.2013, alles was danach passiert unterliegt nur noch Ihrer Mutter, da bis dahin ( September 2013 ) das Inso vorbei ist. Der TH steht außen vor.

mfg
Mondbasis
Titel: Re: Mietkaution in Gefahr?
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 12. November 2012, 13:09:57
Mal was Grundsätzliches: Wenn ein "normaler" Mietvertrag besteht, sind die Kündigungsfristen je nach Dauer des Mietverhältnisses bis 9 oder sogar 12 Monate gestaffelt. Diese Staffelung dient zum Schutz des Mieters. Der VERMIETER muss diese Fristen einhalten. Der Mieter kann im Rahmen der gesetztlichen Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende des übernächsten ( Also vereinfacht 3 Monate) kündigen. Die kündigung muss dem Vermieter bis zum 3. des folgemonats vorliegen.

Ausführlich hier nachlesen:
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/gesetzliche-kuendigungsfrist-mietvertrag/ (http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/gesetzliche-kuendigungsfrist-mietvertrag/)