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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Mietkaution  (Gelesen 3200 mal)

Maxime

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Mietkaution
« am: 14. Januar 2014, 19:00:39 »

Hallo,
unsere Mietwohnung wurde verkauft, alter Eigentümer schickte Kautionssparbuch an uns.
Neuer Vermieter will die Kaution auf ein Kautionskonto überwiesen haben.
Bank weigert sich, den Betrag an uns auszuzahlen, verlangt Freigabe des TH.
Unsere Inso endet im März 2014.
Ist das richtig von der Bank?
LG
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Insoman

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Re: Mietkaution
« Antwort #1 am: 14. Januar 2014, 19:19:02 »

Wurde die (alte) Kaution im Insolvenzantrag angegeben?
Jedenfalls handelt es sich nicht um Neuvermögen, welches in der WVP nicht dem Insolvenzbeschlag unterlegen wäre.
Im Grunde ist es der klassische Fall eines nachträglich ermittelten Massegegenstandes (§203 Abs.1 S.3 InsO).
Die Anordnung der Nachtragsverteilung steht im Raum (§203 Abs.2).

Dessen ungeachtet könnten Sie der Bank den Aufhebungsbeschluss (§200 InsO) vorlegen und argumentieren, dass der Insolvenzbeschlag grundsätzlich nicht mehr besteht.
Wenn der TH von der Kaution erfährt, wird er wohl die NTV anregen.
In diesem Fall hätten Sie ein Problem, wenn die Kaution anderweitig festgelegt wäre....
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Maxime

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Re: Mietkaution
« Antwort #2 am: 14. Januar 2014, 19:54:25 »

Hört sich nicht so gut an......
Ich habe nachgesehen, die Kaution haben wir beim Schuldenberater zwar angegeben, er hat sie aber nicht eingetragen.
Sein Argument war damals, wir hätten nicht vor umzuziehen, also spiele die Kaution keine Rolle.
Wir wechseln ja nicht die Wohnung, sondern der Eigentümer hat gewechselt.Ich muß die Kaution doch an den neuen Vermieter weitergeben.
Wird bei einer NTV der gesamte Betrag berechnet?


« Letzte Änderung: 14. Januar 2014, 20:04:29 von Maxime »
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Insokalle

Re: Mietkaution
« Antwort #3 am: 15. Januar 2014, 17:25:00 »

Was bedeutet „uns“ und „wir“? Wer ist im Insolvenzverfahren und wie ist der Stand der Verfahren? Wer steht im Mietvertrag usw.?

Und außerdem würde ich mir Gedanken darüber machen, ob der neue Eigentümer die Kaution verlangen darf. Er hätte sich die Kaution vom alten Eigentümer übergeben lassen müssen. Nach BGH hat nicht jeder neue Eigentümer Anspruch auf erneute Zahlung der Kaution, wenn der alte Eigentümer die Kaution an den Mieter zurückzahlt. Die Rückgabe kann als Verzicht auf die im Mietvertrag stehende Kautionspflicht angesehen werden. Der neue Eigentümer wäre daran sozusagen gebunden. Der alte Eigentümer/Vermieter könnte die Kaution beispielsweise zurückgegeben haben, um der Nachhaftung des § 566a BGB zu entgehen. Meiner Meinung nach könnte sich eine genauere Prüfung lohnen.

« Letzte Änderung: 15. Januar 2014, 17:32:25 von Insokalle »
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Maxime

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Re: Mietkaution
« Antwort #4 am: 15. Januar 2014, 18:31:35 »

Was bedeutet „uns“ und „wir“? Wer ist im Insolvenzverfahren und wie ist der Stand der Verfahren? Wer steht im Mietvertrag usw.?

Ehepaar, beide in Inso, im März sind die 6 Jahre endlich vorbei, Mietvertrag läuft auf beide, Kautionssparbuch nur auf den Ehemann.

Und außerdem würde ich mir Gedanken darüber machen, ob der neue Eigentümer die Kaution verlangen darf. Er hätte sich die Kaution vom alten Eigentümer übergeben lassen müssen. Nach BGH hat nicht jeder neue Eigentümer Anspruch auf erneute Zahlung der Kaution, wenn der alte Eigentümer die Kaution an den Mieter zurückzahlt. Die Rückgabe kann als Verzicht auf die im Mietvertrag stehende Kautionspflicht angesehen werden. Der neue Eigentümer wäre daran sozusagen gebunden. Der alte Eigentümer/Vermieter könnte die Kaution beispielsweise zurückgegeben haben, um der Nachhaftung des § 566a BGB zu entgehen. Meiner Meinung nach könnte sich eine genauere Prüfung lohnen.

da kenne ich mich nicht aus, muß mal Tante Google dazu befragen......


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Maxime

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Re: Mietkaution
« Antwort #5 am: 17. Januar 2014, 20:17:01 »

Keiner eine Idee?
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HausH

Re: Mietkaution
« Antwort #6 am: 17. Januar 2014, 20:46:28 »

 :hi:

eigentlich kann die Nachtragsverteilung erst dann erteilt werden, wenn die Kaution aufgrund eines Auszuges nicht mehr erforderlich ist. Da dies hier nicht der Fall ist, besteht die Gefahr Ärger mit dem neuen Vermieter zu bekommen(evtl. droht dann Wohnungsverlust?). Das ist meine Ansicht, ich bin auch nur betroffener.

Ich denke hier ist die Freigabe durch den TH erforderlich, notwendig.

gruß HausH
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Insokalle

Re: Mietkaution
« Antwort #7 am: 18. Januar 2014, 11:50:28 »

Keiner eine Idee?
Was für eine Idee zu welchem Problem?
Ich habe doch schon geschrieben, zu welcher Frage Sie sich Gedanken machen sollen. Und Insoman hat die NTV erklärt.
Die Kuation sollte auch dann darunter fallen, wenn der Vermieteer auf sie verzichtet. Das hat vder Vermieter anscheinend getan. Der TH wird den Teufel tun und auf die NTV verzichten, zumal immer noch die Frage im Raum steht, ob die Kaution erneut gezahlt werden muss.
Wenn Sie noch eine Idee brauchen: Beratung aufsuchen
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HausH

Re: Mietkaution
« Antwort #8 am: 18. Januar 2014, 12:16:19 »

 :hi:

hier ein link zu der Sache, genau auf die Forulierungen achten:

http://www.drrosso.de/unser-weblog/insolvenzrecht/152-die-mietkaution-in-der-insolvenz-des-mieters

Die Kaution wird nicht fällig, da das Mietverhältnis weiter besteht, es hat lediglich der Besitzer gewechselt. Dieser hat ja auch nicht auf die Kaution verzichtet.

Ergo muss der TH die Kaution freigeben, sonst wären die Sicherungsbedürfnisse des neuen Vermieters (Besitzers der Wohnung) gefährdet.

gruß von HausH
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Maxime

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Re: Mietkaution
« Antwort #9 am: 18. Januar 2014, 12:59:37 »

:hi:

hier ein link zu der Sache, genau auf die Forulierungen achten:

http://www.drrosso.de/unser-weblog/insolvenzrecht/152-die-mietkaution-in-der-insolvenz-des-mieters

Die Kaution wird nicht fällig, da das Mietverhältnis weiter besteht, es hat lediglich der Besitzer gewechselt. Dieser hat ja auch nicht auf die Kaution verzichtet.

Ergo muss der TH die Kaution freigeben, sonst wären die Sicherungsbedürfnisse des neuen Vermieters (Besitzers der Wohnung) gefährdet.

gruß von HausH

Danke, das ist mal ´ne Antwort, mit der man was anfangen kann....

Laut Mieterschutzverein ist es erlaubt, daß der alte Eigentümer die Kaution an den Mieter gibt zur Weiterleitung an den neuen Vermieter!
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HausH

Re: Mietkaution
« Antwort #10 am: 18. Januar 2014, 13:27:53 »

 :hi:

keine Ursache, wir müssen doch zusammenhalten  :biggrin:

hoffe das stimmt auch so, aber denke schon. Warten wir mal ab was die Experten hier sagen.

gruß von HausH
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Insokalle

Re: Mietkaution
« Antwort #11 am: 18. Januar 2014, 16:43:54 »

Ich bin enttäuscht, habe voller Hoffnung auf den link geklickt und dann? Damit kann m,an nicht viel anfanmgen.
Zitat
Die Kaution wird nicht fällig, da das Mietverhältnis weiter besteht, es hat lediglich der Besitzer gewechselt.
te]
Das ist an sich klar. Aber es beantwortet keineswegs die Frage, was passiert, wenn bei einem Verkauf der Immobilie der alte Eigentümer die Kaution zurückzahlt. Das hat mit Insolvenz zunächstb einmal nichts zu tun, das ist normales Zivilrecht. Wie sich das verhält, habe ich oben erklärt.

Auch nun aufgeworfene Frage, ob ein TH eine freigwordene Kaution (zB bei Umzug des Schuldners) nicht zur Masse ziehen darf, damit der Mieter sie für die neue Kaution verwenden kann, wird nicht bneantwortet. Abgesehren davon ist das meines Wissens immer noch strittig.
« Letzte Änderung: 18. Januar 2014, 16:52:59 von Insokalle »
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KarlPaul

Re: Mietkaution
« Antwort #12 am: 24. Februar 2014, 18:37:45 »

Auch "mein" Mietshaus wurde im letzten Jahr verkauft.
Der alte Eigentümer schickte im Rahmen der Information der Mieter ein Formschreiben in dem er bat die Kaution an den neuen Eigentümer damit zu übertragen. So ist es geschehen.
Warum kompliziert wenn es einfach geht?
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