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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Ute am 23. April 2008, 22:58:29

Titel: Mietschulden in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Ute am 23. April 2008, 22:58:29
Hallo, können mir Mietschulden in der Wohlverhaltensperiode zum Verhängnis werden? Muß ich die restliche Miete an den Vermieter zahlen? Muß dieser zuerst klagen um sein Geld zu bekommen? Wie könnte sich das auf meine WVP auswirken? Würde mich über Antwort sehr freuen. VG Ute
Titel: Re: Mietschulden in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: ThoFa am 23. April 2008, 23:17:02
Hallo,

natürlich müssen Sie die Miete an den Vermieter zahlen. Der Vermieter muss es einklagen, falls Sie nicht freiwilllig zahlen. Auf Ihre WVP hat das keine Auswirkung.
Offensichtlich scheinen Sie aus Ihrer Vergangenheit nicht viel gelernt zu haben. Wenn Sie nun auf einen "cleveren" Vermieter getroffen sind, pfändet dieser bei Ihnen unter die Pfändungsgrenze.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Mietschulden in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 23. April 2008, 23:17:16
zum Verhängnis in Bezug auf die Inso nicht, wenn es Neuschulden sind.

Die offene Neumiete (Nach Eröffnung) müssen Sie antürlich zahlen.

Im normalfalle mahnt man, dan gehts zum Amtsgericht und dann gibt es Mahnbescheid und später Vollstreckungsbescheid.
(Während der Inso ist eine Umsetzung aber wegen der Abtretungserklärung aber nur eingeschränkt möglich)
Titel: Re: Mietschulden in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Feuerwald am 24. April 2008, 00:45:18
Grundsätzlich sollte man von Vorverurteilungen absehen.

Gründe für neue Verbindlichkeiten kann es viele geben. Nachdem heute der TV Schuldnerberater Herr Peter Z. mal wieder verkündet hat, dass im Fall von neuen Verbindlichkeiten der Schuldner aus dem RSB-Verfahren fliegt,  muss man nochmals feststellen, dass dem nicht so ist (grober Unfug der da verbreitet wird!).

Unter die Pfändungsfreigrenzen kann auch nur dann von einem Neugläubiger gepfändet werden, wenn ein Vorsatz (Betrug / Delikt) festgestellt würde, von dem man pauschal keineswegs ausgehen sollte.

Gruss
Feuerwald
 




Titel: Re: Mietschulden in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: smallville am 24. April 2008, 13:42:18

Gründe für neue Verbindlichkeiten kann es viele geben. Nachdem heute der TV Schuldnerberater Herr Peter Z. mal wieder verkündet hat, dass im Fall von neuen Verbindlichkeiten der Schuldner aus dem RSB-Verfahren fliegt,  muss man nochmals feststellen, dass dem nicht so ist (grober Unfug der da verbreitet wird!).
Feuerwald

Kurz OT:
@FW
Haste die Sendung auch gesehen - war der HIT in Tüten was da abging.
Sowohl was PZ da so erzählt hat, als auch die Einstellung dieser Familie  :shock:
Hab nur gestaunt.

AN UTE:
Sind es denn überhaupt Neuschulden oder sprichst Du von alten Mietschulden. Das geht nicht so ganz aus Deinem Posting hervor.
Mein Vermieter z.B. hat trotz eröffneten Insoverfahrens per Anwalt versucht die Mietschulden VOR Eröffnung einzuklagen.

Hat natürlich genauso wenig geklappt wie der Versuch aufgrund der (alten) offenen Forderungen mich aus der Wohnung zu kündigen.

Sind es allerdings Neuschulden kann Dir u.U. auch eine Kündigung drohen.

Schreib mal genaueres - wie viel offen ist (Monatsmieten) und seit wann.

lg
small
Titel: Re: Mietschulden in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Ute am 24. April 2008, 14:14:09
Es handelt sich um neue Mietschulden. Aus dem Haus bin ich jetzt auch schon ausgezogen, freiwillig, da die Vermieter auch nicht dir reichsten sind und jetzt auch eine Menge Schulden, dank mir und meinen falschen Zahlungsversprechungen mehr haben, bzw. eine Menge Ärger mit der Bank, und der wurde dann natürlich an mich weiter gegeben. Es hat im September letzten Jahres angefangen mit kleineren Beträgen, dann mal eine halbe Monatsmiete, dann mal eine ganze....insgesamt sind es ca. 1.700 Euro.  Und das Geld wollen die jetzt noch haben. Weil diese wohl selber kurz vor dem finanziellen aus stehen. Mahnungen habe ich bekommen, aber ich weiß nicht wie ich das zahlen soll. Ich kann doch auch nichts für die Situation.  Habe keine Arbeit mehr, mit dem Sozi klappt es auch nicht. Dann habe ich einen Job angenommen, aber die zahlen auch nicht so viel. Und jetzt habe ich ja eine kleinere Wohnung, die deutlich günstiger ist.  Und morgen habe ich einen Termin bei der Diakonie.  Mich interessiert eben, ob die überhaupt den Anspruch auf die Miete haben, oder ob ich mir da keine weiteren Gedanken machen muß, weil bei mir eh nichts mehr zu holen ist.
Titel: Re: Mietschulden in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: smallville am 24. April 2008, 15:15:38
Hallo Ute,

Anspruch hat der Ex-Vermieter in jedem Fall.
Ob er diesen natürlich befriedigt bekommt ist die andere Frage.
Wenn Du derzeit keinerlei Möglichkeiten hast, Raten zu bezahlen oder Dich anderweitig zu einigen, wird der EX -V auch mit einer Klage nicht weit kommen.
Zumindest temporär.

Vielleicht wäre es sinnvoll, sofern Du nicht ähnliches bereits getan hast, ihm ein Schreiben zu übersenden in dem Du ihn darauf hinweist, dass Du Dich derzeit in der Insolvenz befindest und mit Deinem Dir zur Verfügung stehenden mtl. Einkommen keine Raten leisten kannst.
In gleichermassen von Klagen und Vollstreckungen abrätst, da diese fruchtlos verlaufen würden und weitere Kosten verursachen welche Du nicht bezahlen kannst.

Denn wenn der Ex-V selbst wenig Geld hat, kann er sich die Kosten (welche er in der Regel vor strecken muss) für Mahnbescheide, Klagen, RA usw. sparen.

Wenn er jedoch tituliert kann er 30 Jahre lang immer wieder kommen und versuchen bei Dir die Forderungen einzutreiben.

Vielleicht ist Dir ja in naher Zukunft eine kleine Rate möglich.

Bedenklich ist eben nur, dass langsam aber sicher durch Zinsen usw. die Forderung wächst und eben nicht im luftleeren Raum verschwinden wird.

lg
small
Titel: Re: Mietschulden in der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 24. April 2008, 18:54:38
noch mal ganz deutlich:
Wenn ich der Vermieter wäre, würde ich die paar Kröten bis zum Vollstreckungsbescheid opfern.
Nicht das durch das Vertrösten/ Nichtzahlen und wegen der Inso Verjährung eintritt.

Ich würde Kleinstraten in diesem Falle vorschlagen, da Sie sich ja scheinbar "noch" gut verstehen.