Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: gggrrr am 27. Oktober 2011, 14:03:59

Titel: Mietskautionskonto bei Umzug
Beitrag von: gggrrr am 27. Oktober 2011, 14:03:59
Hallo,

ich befinde mich seit ein Paar Monate in der WVP.

Meine Frau ist schwanger und wir müssen umziehen. Bei dem Verfahren wurde das Mietskautionskonto als Vermögen angegeben. Soweit ich mich errinern kann, steht im Beschluss über Abschluss des Verfahrens dies auch drin (bin nicht sicher), auf jeden Fall aber dass ich alle Steuerrückzahlungen an den TH abzugeben habe.

Besteht die Möglichkeit irgenwie das Geld nicht abzugeben?
-wenn ich z.B. die alte Wohnung untervermiete?
-oder wenn ich für die neue Kaution das Konto aufstocke und es von dem neuen Vermieter übernehmen lasse?

Danke
Titel: Re: Mietskautionskonto bei Umzug
Beitrag von: Der_Alte am 28. Oktober 2011, 09:18:35
Wenn Sie nicht sicher sind, was im Beschluß steht, welche Antwort erwarten Sie? Sie sollten schon für eine sinnvolle Antwort den Beschlußtext hier zitieren.
Titel: Re: Mietskautionskonto bei Umzug
Beitrag von: gggrrr am 28. Oktober 2011, 11:56:15
Ja, da haben Sie recht. Habe nachgeschaut. Es steht, dass die Steuerrückzahlungen und die Kaution vorbehalten bleiben.

Das heißt so viel wie - keine Chance, oder?
Titel: Re: Mietskautionskonto bei Umzug
Beitrag von: gggrrr am 28. Oktober 2011, 13:06:35
Und noch eine Frage.

Es ist so, dass mein Schuldenerberater bei dem Insolvenzantrag eine Stundung der Gerichtskosten beantragt hat. Diese wurde auch schriftlich vom Gericht genehmigt, bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung, da mein Vermögen (die Kaution, um die es hier oben geht) nicht ausreichend sei.

Ist es so, dass wenn jetzt diese Kaution einbehalten wird, sie auch für die Deckung der Gerichtskosten genutzt wird? Ich meine, wenn dies der Fall ist, heißt das für mich, dass ich somit einen Teil des Geldes, das ich dem Gericht dann 2015 schulde getilgt ist. (Lohnpfändungen gibt es seit einem Jahr bei mir nicht und das wird auch mit 3 unterhaltspfl. Personen in Zukunft bleiben.)

Danke
Titel: Re: Mietskautionskonto bei Umzug
Beitrag von: Der_Alte am 28. Oktober 2011, 15:19:32
Ja, die Masse wird zunächst genutzt, um die Kosten des Verfahrens, also den Treuhänder und das Gericht zu bezahlen.