Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Monte am 13. Januar 2015, 14:55:10

Titel: Mit dem Freund zusammen ziehen und Lohnsteuererklärung
Beitrag von: Monte am 13. Januar 2015, 14:55:10
Hallo zusammen,

ich befinde mich seit Oktober 2014 in der WVP.
Nun hab ich zwei Fragen ...

Ich möchte gerne mit meinem Freund zusammenziehen.
Er verdient ca. 1600 € netto und ich 1030€.
Würde man im Falle eines Zusammenzugs auf irgendeine Weise an ihn ran tretten?
Müsste er seine Einkommensverhältnisse offen legen und ggf. für mich aufkommen bzw. verringert sich dann mein Pfändungsfreibetrag?

Desweiteren steht ja wieder die Lohnsteuererklärung an.
So wie ich es gelesen habe, muss ich in der WVP wieder selber meine Steuererklärung machen.
Wie sieht es im Falle eine Rückzahlung aus, muss ich das Geld wieder an den TA weiterleiten bzw. ihn als Empfänger der Rückzahlung eintragen?

Liebe Grüße
Titel: Re: Mit dem Freund zusammen ziehen und Lohnsteuererklärung
Beitrag von: KarlPaul am 13. Januar 2015, 21:46:06
Melden Sie nur dem TH und dem Gericht die neue Adresse.
Mit wem Sie privat zusammen leben möchten interessiert niemanden mehr.

Ihre Steuererstattung können Sie behalten,
sofern Sie keine Steuerschulden aus der Insolvenz beim Finanzamt haben (die werden dann vom Amt gegengerechnet) und oder es wurde keine Nachtragsverteilung beschlossen.  
Titel: Re: Mit dem Freund zusammen ziehen und Lohnsteuererklärung
Beitrag von: Monte am 13. Januar 2015, 23:00:09
Danke für die Infos!