Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sebi85 am 16. März 2007, 21:55:01

Titel: Mit Erkrankung alle Arbeit annehmen?
Beitrag von: sebi85 am 16. März 2007, 21:55:01
Hallo,ich beabsichtige eine Regelinsolvenz zu beantragen.

Bis vor zwei Jahren war ich selbstständig und habe aus dieser Zeit einige Schulden mitgenommen.Seit zwei Jahren bin ich arbeitslos und lebe von ALG.

Im Jahr 2005 wurde bei mir von einem Psychiater eine schwere psychische Erkrankung festgestellt, auf die ich jetzt mit 30% behindert bin. Schon viele Jahre habe ich mich diesem Leiden rumgeschlagen,einige Suizide hinter mir,da ich mit mir selber und mit den Anforderungen im Leben nicht klar komme und kam.

Nun meine Frage: Wenn ich die Insolvenz beantrage, muss ich während der gesamten Zeit von 6 Jahren jede verfügbare Arbeit annehmen,auch wenn ich es psychisch nicht packe!? Wie wertet ein Richter solche Tatsache?

Vielen Dank! :-D [addsig]
Titel: Mit Erkrankung alle Arbeit annehmen?
Beitrag von: ThoFa am 17. März 2007, 00:03:07
Hallo,

Sie müssen jede zumutbare Arbeit annehmen. Ob die Arbeit zumutbar ist, hängt natürlich auch von Ihren Gesundheitszustand ab.

MfG

ThoFa[addsig]