Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Terminator am 17. August 2016, 15:57:38

Titel: Mit Freundin zusammen ziehen in WVP
Beitrag von: Terminator am 17. August 2016, 15:57:38
Hallo Zusammen,

mich beschäftigt die im Betreff genannte Frage. Ich bin in der Regelinsolvenz und nach mehr als 2jährigem Verfahren nun in der WVP.Ich wohne alleine in Miete und möchte demnächst zu meiner Freundin in deren Eigentum ziehen. Klar ist, dass ich die Adressänderung an Treuhänder und Gericht melden muss, aber....

- werde ich meiner Freundin gegenüber Unterhaltspflichtig wegen eheähnlicher Gemeinschaft?
- Da ich keine Miete mehr zahle, kann da was gegengerechnet werden?
- Was gibt es sonst zu beachten?

Vielen dank für Eure Antworten.
Titel: Re: Mit Freundin zusammen ziehen in WVP
Beitrag von: KarlPaul am 17. August 2016, 16:26:56
-Klar ist, dass ich die Adressänderung an Treuhänder und Gericht melden muss,
richtig und wichtig

- werde ich meiner Freundin gegenüber Unterhaltspflichtig wegen eheähnlicher Gemeinschaft?
Nur wenn Leistungen nach SGB 2 im Spiel sind

- Da ich keine Miete mehr zahle, kann da was gegengerechnet werden?
nein