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Autor Thema: Mitteilungspflicht der PI bei neuem Arbeitsverhältnis  (Gelesen 2316 mal)

Nightwish78

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Mitteilungspflicht der PI bei neuem Arbeitsverhältnis
« am: 05. Juli 2012, 14:15:30 »

Hi,

ich bräuchte mal Eure Hilfe. Im März nächsten Jahres läuft meine Inso noch 2 Jahre, dann bin ich fertig.

Momentan bin ich selbständig und muss an den TH nichts abführen, weil ich nicht so hoch verdiene.

Ich habe mich für eine Stelle im Schichtbetrieb beworben, wo ich dann auch meinen Unterhaltsverpflichtungen
nachkommen könnte. Ob die mich nehmen, weiss ich nicht, hab die Unterlagen dort abgegeben.

Nun meine Frage:

Wenn ich im eventuellen Vorstellungsgespräch "nicht" nach PI oder ähnlichem gefragt werde, muss ich das dann
von mir aus sagen?

Gehalt dürften so um die 1900 Euros sein ('Bekannter arbeitet dort). Davon gehen 500 Euro Miete weg und der Unterhalt für insgesamt 3 Kinder.

Bleibt laut Pfändungstabelle eh nichts für Pfändungen über.

Ich danke euch für eure Antworten!

LG
Nightwish78
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Claus123

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Re: Mitteilungspflicht der PI bei neuem Arbeitsverhältnis
« Antwort #1 am: 05. Juli 2012, 14:24:26 »

Eigentlich brauchst Du nichts dazu zu sagen.
Aber: Der TH Kann oder ist sogar verpflichtet Deinen Arbeitgeber nicht über die PI,aber über eine evtl. Lohnabtretung zu informieren.
Nun bist Du in der Zwickmühle-verneinst Du eine entsprechende Frage seitens des Arbeitgebers und dieser wird später durch den TH über Lohnabtretung informiert hast Du eine Falschaussage getroffen.
Also wohl oder übel-ich würde auf die Frage wahrheitsgemäss antworten.
Claus.
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Claus123

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Re: Mitteilungspflicht der PI bei neuem Arbeitsverhältnis
« Antwort #2 am: 05. Juli 2012, 14:31:30 »

Ich bitte um Entschuldigung,ich habe die Frage nicht verstanden. Natürlich brauchst Du von Dir aus überhaupt nichts zu sagen! Und darauf hoffen,das über die PI nicht gesprochen wird. Wenn ja-siehe meine vorherige Einschätzung.
Bei mir hat der TH den Arbeitgeber-auf meine Bitte hin-nicht informiert.
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sashsash

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Re: Mitteilungspflicht der PI bei neuem Arbeitsverhältnis
« Antwort #3 am: 05. Juli 2012, 14:35:20 »

Frage deinen TH ob man das auch ohne den Arbeitgeber zu informieren machen kann.
Das heißt also: Selbst die Gelder überweisen und die Lohnabrechnung dem TH zu übersenden.
Wenn er dir das zusagt, brauchst du deinen Arbeitgeber nicht darüber zu informieren.
Natürlich kann das ganze auch etwas doof aussehen, wenn dein Arbeitgeber es selbst heraus findet.

Viele TH´s sehen von einer Information zum Schutz des Arbeitnehmers gerne davon ab.
Spreche mit ihm darüber.
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Claus123

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Re: Mitteilungspflicht der PI bei neuem Arbeitsverhältnis
« Antwort #4 am: 05. Juli 2012, 14:37:35 »

@sashsash

sind wohl einer Meinung? :-))
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sashsash

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Re: Mitteilungspflicht der PI bei neuem Arbeitsverhältnis
« Antwort #5 am: 05. Juli 2012, 14:38:44 »

@sashsash
sind wohl einer Meinung? :-))

Ja, unsere Beiträge haben sich mal wieder überschnitten, wie ich gerade sehe.
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