"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Mobbing  (Gelesen 6231 mal)

doktor mabuse

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 383
Re: Mobbing
« Antwort #20 am: 30. Juni 2010, 09:00:09 »

Hallo,

kann die Aussage von Fallera aus eigener Erfahrung nur bestätigen, Akteneinsicht bei Gericht nach vorheriger Anmeldung ist für den Schuldner jederzeit möglich, da er ja Verfahrensbeteiligter ist.
Der TH ist nur dem Gericht gegenüber verpflichtet, lässt er dem Schuldner trotzdem etwas zukommen ist dies Kulanz, bzw. sein Entgegenkommen.
Dies wurde mir seitens der Sachbearbeiterin bei Gericht bestätigt.

Also, besser sich nicht auf Andere verlassen, sondern die Dinge selbst angehen, bringt meist mehr.

Gruß,
Doktor Mabuse
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Mobbing
« Antwort #21 am: 30. Juni 2010, 14:33:40 »

Hallo,

eines ist sicher ThoFa ist ein Glückskind , alles lief Prima und Probleme wie oft hier angesprochen gehören zum Job eines TH.

Nö, ThoFa hat gar keine Insolvenz gemacht... Bevor man User in einem Beitrag erwähnt, sollte man sich vielleicht mal damit beschäftigen, wer diese überhaupt sind.  :whistle:

Ist es so schwer zu verstehen das viele einfach Pech hatten und nicht so einen netten TH / IV wie in deinem Fall ?


Es gibt keinen "meinem Fall".

Mir geht´s darum herauszufinden, was die TE überhaupt von Ihrer THin will. Wenn sie etwas über ihr Verfahren wissen möchte, dann soll sie bitte Akteneinsicht nehmen. Ist dieses aufgrund der Entfernung nicht möglich, kann sie a) das Gericht bitten Kopien zu senden (was das Gericht i.d.R. nicht machen wird) oder b) einen Anwalt bitten Akteneinsicht zu nehmen und sich daraus Kopien machen. Die THin muss ihr keine Kopien zu senden.

Atteste sende ich der THin nur dann zu, wenn sie gem. § 295(1) 3. InsO danach fragt. Ruft die THin daraufhin an und fängt an "zu schreien" lege ich auf und gut ist.

Sollte nunmehr ein Gläubiger der Meinung sein, dass er einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen kann, bekommt man als Schuldner die Möglichkeit zur Stellungsnahme. Hat man nicht gegen die Obliegenheiten verstoßen, muss man auch nicht befürchten, dass einem die RSB versagt wird.

Wir brauchen uns hier nicht darüber zu unterhalten, dass IV/TH teilweise völlig am Gesetz vorbei handeln. Man sollte sich das Leben aber auch nicht selber schwer machen.


MfG

ThoFa
Gespeichert
 

BlueAngel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Mobbing
« Antwort #22 am: 30. Juni 2010, 15:52:24 »

Hallo zusammen,

und merci vielmals an alle für die hilfreichen Informationen. Aber bitte kriegt euch deshalb nicht in die Haare. Ich bin ja heilfroh, endlich eine Anlaufstelle für meine Fragen gefunden zu haben. Wir alle wollen die leidliche Zeit doch gut überstehen.

Gespeichert
 

NRW2007

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19
Re: Mobbing
« Antwort #23 am: 30. Juni 2010, 20:20:27 »

wow, ich bin echt erschrocken, was Ihr für Probleme mit euren TH`s habt.

Meine Kanzlei sitzt auch ca 100 km von mir entfernt, aber Probleme hab ich bisher keine gehabt.
Bin in der WHP.

Bei jeder Änderung im Insolvenzverlauf habe ich für meine Akten eine Kopie erhalten.
Sprechstunden sind fest vorgegeben, dann bekommt man auch telef. Auskünfte.

Änderungen erhalten Sie 1 x jährlich per Fax von mir, das wars, kein Stress.


Also an alle, es gibt auch korrekte Insolvenzkanzleien, nicht den Mut verlieren.
Gespeichert
 

Sarti07

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Re: Mobbing
« Antwort #24 am: 02. Juli 2010, 00:00:16 »

Abend,

sorry war nicht meine Absicht , bin wie die TE auch etwas mit den Nerven runter durch ähnliche Probleme. Ich habe versucht einen ruhigen Weg zu finden aber bei mir war von Anfang an der Ablauf einfach nur Unfair und Existenzbedrohenden "nur" durch einen Gutachter.

Jetzt bin ich mit meinen Hauptgläubiger/Antragsteller Finanzamt so verblieben Steuererklärung einreichen und die Summe ist dadurch schon 50% weniger.

Wollte diese nächste Woche einzahlen bzw. ein Sponsor und bekomm heute Post für Abgabetermin meiner restlichen Unterlagen.

Es steht unter anderem darin das der mittlerweile Vorläufige Insoverwalter ohne das ein Verfahren eröffnet war/ist bei mir schon vom Anfang an nach weiteren Gläubigern recherchiert und kontaktiert hatte mit dem ich Teilweise Ratenzahlung schon laufen hatte.

Er hatte diese kontaktiert und es so dargestellt ich wäre schon im Insolvenzverfahren.

Ich dachte das darf ein IV erst nach der Eröffnung und nicht schon vorher damit Einfluß auf das gesamte Verfahren nehmen?

 Oder habe ich etwas übersehen beim Ablauf eines Insolvenzantragsverfahren durch Fremdantrag?

Danke im Voraus für jede Info / Meinung !



Hallo,

eines ist sicher ThoFa ist ein Glückskind , alles lief Prima und Probleme wie oft hier angesprochen gehören zum Job eines TH.

Nö, ThoFa hat gar keine Insolvenz gemacht... Bevor man User in einem Beitrag erwähnt, sollte man sich vielleicht mal damit beschäftigen, wer diese überhaupt sind.  :whistle:

Ist es so schwer zu verstehen das viele einfach Pech hatten und nicht so einen netten TH / IV wie in deinem Fall ?


Es gibt keinen "meinem Fall".

Mir geht´s darum herauszufinden, was die TE überhaupt von Ihrer THin will. Wenn sie etwas über ihr Verfahren wissen möchte, dann soll sie bitte Akteneinsicht nehmen. Ist dieses aufgrund der Entfernung nicht möglich, kann sie a) das Gericht bitten Kopien zu senden (was das Gericht i.d.R. nicht machen wird) oder b) einen Anwalt bitten Akteneinsicht zu nehmen und sich daraus Kopien machen. Die THin muss ihr keine Kopien zu senden.

Atteste sende ich der THin nur dann zu, wenn sie gem. § 295(1) 3. InsO danach fragt. Ruft die THin daraufhin an und fängt an "zu schreien" lege ich auf und gut ist.

Sollte nunmehr ein Gläubiger der Meinung sein, dass er einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen kann, bekommt man als Schuldner die Möglichkeit zur Stellungsnahme. Hat man nicht gegen die Obliegenheiten verstoßen, muss man auch nicht befürchten, dass einem die RSB versagt wird.

Wir brauchen uns hier nicht darüber zu unterhalten, dass IV/TH teilweise völlig am Gesetz vorbei handeln. Man sollte sich das Leben aber auch nicht selber schwer machen.


MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz