Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ballycoola am 09. März 2017, 19:42:05

Titel: Motivationsbonus
Beitrag von: ballycoola am 09. März 2017, 19:42:05
Hallo,
ich habe auf einer Gesetzestextseite gelesen, dass man im 4 Jahr der WVP einen Motivationsbonus bekommt. Bei mir lief das Insolvenzverfahren aber 3 Jahre, so dass ich gar nicht in ein 4 Jahr der WVP komme. Sehe ich das dann richtig, dass ich diesen Motivationsbonus gar nicht bekomme?
Titel: Antw:Motivationsbonus
Beitrag von: waldi am 09. März 2017, 20:41:20
Ja - so ist es.
Titel: Antw:Motivationsbonus
Beitrag von: ballycoola am 09. März 2017, 20:54:25
na schöne Sche...e. :evil:
Titel: Antw:Motivationsbonus
Beitrag von: wollter001 am 09. März 2017, 21:52:55
hallo

Das Thema Motivationsrabatt wurde schon oft beantwortet  :wink:
Um den Schuldner zu motivieren, erhält dieser gemäß § 292 I Satz 4 InsO nach Ablauf des 4 Jahres (also ab dem 5. Jahr Inso)der Wohlverhaltensperiode(den so genannten  Motivationsrabatt), aber erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens.Die 10 % der vom Treuhänder durch Abtretung erlangten Gelder von 5 Jahr Inso wird zusätzlich zu dem pfändungsfreien Betrag dazugerechnet. Ab dem 6. Jahr Wohlverhaltensperiode erhöht sich dieser Bonus auf 15 %. Die Regelung stammt noch aus der Steinzeit der InsO und wurde bei der Reform zum 01.12.2001 nicht angefasst. Es ist zu bedauern, dass hierbei noch auf die Aufhebung des offenen Verfahrens abgestellt wird. Wenn die WVP also kürzer als 4 Jahre nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist,kommt der Satz  § 292 I Satz 4 InsO einfach nicht zum Tragen. Aufgrund des klaren Gesetzeswortlauts meine ich, dass die Regelung nach wie vor anzuwenden ist, nur dass es eben nicht mehr in allen Verfahren eine WVP gibt, die überhaupt 4 Jahre dauert.

mfg wollter001