"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Motivationsbonus  (Gelesen 2173 mal)

ballycoola

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 52
Motivationsbonus
« am: 09. März 2017, 19:42:05 »

Hallo,
ich habe auf einer Gesetzestextseite gelesen, dass man im 4 Jahr der WVP einen Motivationsbonus bekommt. Bei mir lief das Insolvenzverfahren aber 3 Jahre, so dass ich gar nicht in ein 4 Jahr der WVP komme. Sehe ich das dann richtig, dass ich diesen Motivationsbonus gar nicht bekomme?
Gespeichert
 

waldi

Antw:Motivationsbonus
« Antwort #1 am: 09. März 2017, 20:41:20 »

Ja - so ist es.
Gespeichert
 

ballycoola

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 52
Antw:Motivationsbonus
« Antwort #2 am: 09. März 2017, 20:54:25 »

na schöne Sche...e. :evil:
Gespeichert
 

wollter001

  • Gast
Antw:Motivationsbonus
« Antwort #3 am: 09. März 2017, 21:52:55 »

hallo

Das Thema Motivationsrabatt wurde schon oft beantwortet  :wink:
Um den Schuldner zu motivieren, erhält dieser gemäß § 292 I Satz 4 InsO nach Ablauf des 4 Jahres (also ab dem 5. Jahr Inso)der Wohlverhaltensperiode(den so genannten  Motivationsrabatt), aber erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens.Die 10 % der vom Treuhänder durch Abtretung erlangten Gelder von 5 Jahr Inso wird zusätzlich zu dem pfändungsfreien Betrag dazugerechnet. Ab dem 6. Jahr Wohlverhaltensperiode erhöht sich dieser Bonus auf 15 %. Die Regelung stammt noch aus der Steinzeit der InsO und wurde bei der Reform zum 01.12.2001 nicht angefasst. Es ist zu bedauern, dass hierbei noch auf die Aufhebung des offenen Verfahrens abgestellt wird. Wenn die WVP also kürzer als 4 Jahre nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist,kommt der Satz  § 292 I Satz 4 InsO einfach nicht zum Tragen. Aufgrund des klaren Gesetzeswortlauts meine ich, dass die Regelung nach wie vor anzuwenden ist, nur dass es eben nicht mehr in allen Verfahren eine WVP gibt, die überhaupt 4 Jahre dauert.

mfg wollter001
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz