Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: uwe1 am 17. Februar 2013, 11:07:55
-
Hallo zusammen,
habe heute das erste mal von der Motivationsprämie gehört.
Kann mir das jemand erklären oder einen link wo ich das nachlesen kann.
Wir sind im September hoffe mal auch fertig zu mindest sind dann die 6Jahre um.
Wäre nett wenn mir das einer erklären könnte.
schönen Sonntag
Uwe1
-
Hallo
Um den Schuldner zu motivieren, erhält dieser gemäss § 292 I Satz 4 InsO nach Ablauf des 4. Jahres (also ab dem 5. Jahr) der Wohlverhaltensperiode ( aber erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ) ist 10 % der vom Treuhänder durch Abtretung erlangten Gelder zusätzlich zu dem pfändungsfreien Betrag ( den so genannten Motivationsrabatt) Ab dem 6. Jahr der Wohlverhaltensperiode erhöht sich dieser Bonus auf 15 %. Die Regelung stammt noch aus der Steinzeit der InsO und wurde bei der Reform zum 01.12.2001 nicht angefasst. Es ist zu bedauern, dass hierbei noch auf die Aufhebung des offenen Verfahrens abgestellt wird. Wenn die WVP also kürzer als 4 Jahre nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens läuft, kommt der Satz § 292 I Satz 4 InsO einfach nicht zum Tragen. Aufgrund des klaren Gesetzeswortlauts meine ich, dass die Regelung nach wie vor anzuwenden ist, nur dass es eben nicht mehr in allen Verfahren eine WVP gibt, die überhaupt 4 Jahre dauert.
mfg wollter001
-
Hallo
und danke für die Antwort da werde ich morgen gleich
mal meinen Th. anrufen und fragen ob ich das auch bekomme.
Mal sehen was der sagt.
Danke und schönen Abend