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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Motivationsrabatt  (Gelesen 6784 mal)

katzenfrau2

  • Gast
Motivationsrabatt
« am: 22. Mai 2017, 11:33:27 »

Hallo miteinander,
wie ist das genau mit dem Motivationsrabatt? 10 % nach vier und 15 % nach 5 Jahren - wenn ich jetzt im Juli vier Jahre durch habe, bekomme ich dann automatisch den Rabatt zurück? Gibt es da eine einheitliche Zahlweise oder ist das dem TH überlassen?
Schönen Dank für belastbare Antworten.
cat
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waldi

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #1 am: 22. Mai 2017, 18:47:38 »

Das vierte Jahr der WVP dürfte aber diesen Herbst erst rum sein, stimmt's?
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HausH

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #2 am: 16. Juni 2017, 21:52:25 »

moin,

ich fasse das Thema mal auf, ich habe meinen TH angeschrieben und nachgefragt ob das auch für mein Verfahren gilt, Verfahrenseröffnung 2011, WPphase seit März 2013. Als Antwort erhielt ich folgendes:

Mir soll das nicht zustehen, Begründung: Für Insolvenzverfahren seit dem Jahr 2001 wird ein Motivationsrabatt nur noch im 5. Jahrder Wohlverhaltensperiode nach Aufhebung des Verfahrens ausgezahlt.

???

gruß HausH
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waldi

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #3 am: 17. Juni 2017, 09:13:19 »

Für was stehen die drei Fragezeichen?

Die Rechnung ist doch ziemlich einfach:
Das vierte Jahr der WVP war im März vorbei - demzufolge läuft derzeit das fünfte Jahr.
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HausH

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #4 am: 17. Juni 2017, 10:39:49 »

moin Waldi,

die drei Fragezeichen stehen dafür das ich das nicht verstehe.Die Änderung des Insolvenzrechts trat am 1.Juli 2014 in Kraft, erst die Verfahren die ab diesem
Datum starteten wurde der Rabatt wohl abgeschafft.

Mein Verfahren Endet nun im Oktober diesen Jahres, ich gehe weiterhin davon aus das ich dann einen 10 % igen Rabatt erhalte ?

Der TH schrieb übrigens, "In Ihrem Fall würde demnach am 4.04.2019 rückwirkend für das 5. Jahr einen Rabatt ausgezahlt werden"

Sind für mich 6 Jahre und nicht 5, aber das mein TH nicht bis 2 Zählen kann habe ich ja damals bei der Mietkaution festgestellt...da bin ich ja mal echt auf den Abschlussbericht gespannt.


gruß HausH
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waldi

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #5 am: 17. Juni 2017, 10:55:33 »

Vielleicht hilft ja an dieser Stele der (nochmalige) Hinweis darauf, dass die Ermittlung der 'Motivationsjahre' erst ab Beginn der Wohlverhaltensphase beginnt.

Ich schrieb ja nicht ohne Grund: "Das vierte Jahr der WVP war im März vorbei ..."
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HausH

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #6 am: 17. Juni 2017, 11:08:05 »

hallo Waldi,

ja das hab ich verstanden, mein Verfahren wurde mit Beschluss am 5.3.2013 beendet (Start der WVP), somit startete das 5. Jahr am 6.3.17.  Nach der alten Fassung des § 292 heißt es meines Wissens aber, nach Ablauf des 4. Jahres, 10 %.

Das 4. Jahr ist abgelaufen, für mein Verfahren gilt die alte Fassung Inso. Mache ich hier einen Fehler?

gruß HausH
« Letzte Änderung: 17. Juni 2017, 11:09:52 von HausH »
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waldi

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #7 am: 17. Juni 2017, 12:19:27 »

Dann frage ich halt mal zurück:

Wenn "nach Ablauf des 4. Jahres" 10% gezahlt werden, was sind dann die hundert Prozent?
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HausH

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #8 am: 17. Juni 2017, 12:38:46 »

oh, spannend

da ich ja schon schrieb das ich es nicht verstehe...vermute ich mal.

1. die 100 % sind eventuell die einbehaltenen Beträge aus dem 4. Jahr
2. die 100 % sind eventuell die einbehaltenen Beträge aus dem 5. Jahr
3. die 100 % sind eventuell die einbehaltenen Beträge aus dem 5. Jahr bis zum Ende des Verfahrens (Oktober 17)

Also ist auf jeden Fall die Aussage meines TH mal wieder falsch, vermutlich vorsätzlich falsch.

gruß HausH
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waldi

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #9 am: 17. Juni 2017, 13:25:04 »

Also ist auf jeden Fall die Aussage meines TH mal wieder falsch, vermutlich vorsätzlich falsch.
So etwas in die Welt zu posaunen, zumal es ausschließlich auf Vermutungen beruht, ist schon ziemlich krass.

Fakt ist doch, dass die hundert Prozent ausschließlich das sein können, was "nach Ablauf des 4. Jahres (der WVP)" eingezahlt wurde.
Ermittelt (und ausgezahlt) wird das Ergebnis dann nach Ablauf des 5.Jahres. Oder halt nach Erteilung der RSB.
« Letzte Änderung: 17. Juni 2017, 13:27:34 von waldi »
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HausH

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #10 am: 17. Juni 2017, 13:44:18 »

hallo Waldi,

also ich habe das gegen meinen TH nicht basierend auf Vermutungen gesagt, ich habe es doch schwarz auf weiß. Von daher ist es nicht krass, es ist eher krass wie der TH mit den Menschen in der Insolvenz umgeht.

Wenn ich den TH anschreibe mit der Frage ob mir dieser Rabatt zusteht, dann kann ich eine Antwort erhalten die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Aussage das mir dieser Rabatt erst in 2019 zusteht ist definitiv falsch. Jetzt kann man natürlich sagen...das hat er nicht gewusst...dann sollte der TH lieber nen anderen Job machen. Das zieht sich aber schon durch mein ganzes Verfahren, eine Beschwerde von mir beim Gericht hat damals dazu geführt das ich die Mietkaution dann doch hälftig zugesprochen bekommen habe, weil meine Frau Mitmieterin war. Ob ich die Hälfte der Summe bekommen habe? mit Nichten...
In 2016 habe ich nachweislich zu viel abgeführt, weil die Information das meine Rente sich verringert nicht beim TH ankam. Nachträglich sieht der TH gar nicht ein das zu ändern, vermutlich müsste ich hier Klagen.

Für mich ist das ein Verbrecher, basta.

Aber danke für deinen letzten Absatz, so habe ich das auch vermutet...mal sehen ob der TH das wieder bestreitet, dann Beschwere ich mich erneut beim Gericht.

gruß HausH
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Wandervogel

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #11 am: 17. Juni 2017, 16:39:06 »

Der Beginn des 5. Jahres ist ja wohl der April diesen Jahres. Festgestellt werden können die Beträge dann ab Ende des 5. Jahres, also ab April 2018. Wenn jetzt für die Berechnung des Motivationsrabattes auch die Verfahrenskosten eine Rolle spielen (sie müssen beglichen sein) und dies erst 2019 ermittelt wird, dann wird der Motivationsrabatt evtl. tatsächlich erst 2019 ermittelt und ausgezahlt.

Selbst wenn mit den üblichen Verzögerungen die Berechnung schon Mitte 2018 durchgeführt werden würde, wäre mit dem Motivationsrabatt erst irgendwann in der 2. Hälfte 2018 auf dem Konto zu rechnen. Lohnt es sich, wegen der paar Monate Unterschied, in Stress zu verfallen?

Und beschweren kann man sich doch erst, wenn ein echter Nachteil eingetreten ist, als frühestens irgendwann ab Mitte 2018.
Gespeichert
 

waldi

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #12 am: 17. Juni 2017, 16:42:37 »

Wobei - wenn ich richtig gelesen habe - die ganze Inso-Geschichte im Oktober 2017 ohnehin abgeschlossen sein wird, mit der RSB wahrscheinlich, und dann also eine Endabrechnung passieren muss, egal ob das fünfte Jahr der WVP zu Ende ist oder nicht.
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HausH

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #13 am: 17. Juni 2017, 18:11:01 »

@ Wandervogel,

ich gehe davon aus das die Verfahrenskosten gedeckt/gezahlt sind. Ich habe einen Beschluss aus 2013 der dem TH erlaubt die Kosten aus der Insolvenzmasse zu entnehmen, es sind laut Beschluss 1162,62 €. Insgesamt habe ich bisher an die  15 000 € abgeführt, Deckung ist also vorhanden. Festgestellt werden können die Beträge zum Ende meiner Insolvenz, also zum 18.10.2017. Somit wäre der Rabatt auch dann fällig.

In Stress verfalle ich nicht, nicht nach den nun fast 6 Jahren und wirklich massiven Einschränkungen. Was mich stört sind diese dreisten Lügen des TH oder dessen Mitarbeiter (die auch ständig wechseln).

Hier nochmal der Text vom TH in Abschrift:

sehr geehrter Herr xx

unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 10.06.2017 teile ich Ihnen mit, dass Ihnen kein Motivationsrabatt zusteht.

Für Insolvenzverfahren seit dem Jahr 2001 wird ein Motivationsrabatt nur noch im 5. Jahr der WVP nach Aufhebung des Verfahrens (04.04.2013) ausgezahlt. In Ihrem Fall würde demnach am 04.04.2019 rückwirkend für das 5.Jahr ein Rabatt ausgezahlt werden. Abschrift Ende

Mir steht also kein Rabatt zu, eine dreiste Lüge, oder vorsätzliche Falsch Auskunft.

gruß HausH

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Wandervogel

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #14 am: 17. Juni 2017, 21:09:20 »

Halle HausH,

leider hatte ich vorhin vergessen, die Dauer des Insolvenzverfahrens korrekt zu berücksichtigen. Wenn das RSB-Verfahren im Oktober bereits vorbei ist, dann bleiben für das 5. Jahr ja ohnehin nur ein paar Monate, denn das 5. Jahr hat ja erst in diesem Frühjahr begonnen. Insofern ist natürlich die Frage, wie er zu seinen Zahlen kommt.

Anders als du glaube ich aber nicht an vorsätzliche Lügen oder gar finstere Verschwörungen, sondern an schlichte Rechenfehler. Und zwar ein anderer als bei mir. Der Briefschreiber hat es in seiner Antwort an dich irgendwie fertiggebracht, nochmal 6 Jahre ab WVP-Beginn zu rechnen und will den Motivationsrabatt wohl am Ende des RSB-Verfahrens auszahlen. Was dann allerdings schon anderthalb Jahre vorbei ist.

Ich denke, dass dir nach Erteilung der RSB so um Weihnachten herum dann noch ein paar Euro Motivationsrabatt ins Haus flattern dürften.
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HausH

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #15 am: 17. Juni 2017, 21:25:09 »

hallo Wandervogel,

deine worte in Gottes Ohr, wenn es den gibt:)

Meine Erfahrungen sagen mir da was anderes und ich werde auch hier weiter Berichten. Bei meinem letzten Disput wollte mir mein TH erklären das die Zahlen die ich korrekt von der Pfändungstabelle abgelesen habe, falsch wären. Da steckt für mich ein System hinter, immer wiedersprechen, die wenigsten gehen da gegen vor. Das ist wohl das Motto.

Ich werde hier berichten wie es weitergeht, zur Not werde ich mich beim Insolvenzgericht erneut beschweren. Was soll es, den bin ich eh bald los.

gruß HausH
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Insokalle

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #16 am: 18. Juni 2017, 19:31:49 »

Zitat
10 % nach vier und 15 % nach 5 Jahren - wenn ich jetzt im Juli vier Jahre durch habe, bekomme ich dann automatisch den Rabatt zurück? Gibt es da eine einheitliche Zahlweise
Nein.
Nochmal: Von den pfändbaren Beträge der ersten 4 Jahre gibt es keinen Bonus. Von den Beträgen, die im 5. Jahr in der Masse landen, gibt es einen Bonus von 10%. Da der i.d.R. jährlich berechnet und ausgezahlt wird, bedeutet das frühestens Juli 2018.
Außerdem müssen die Verfahrenskosten bezahlt sein.

Zu HausH hat Wandervogel ja schon ausgeführt. Der TH hat wohl das Ende des Verfahrens nicht im Blick gehabt.
« Letzte Änderung: 18. Juni 2017, 19:41:43 von Insokalle »
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HausH

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #17 am: 21. Juni 2017, 16:37:53 »

moin,

so habe Antwort vom TH erhalten. Nach wie vor rückt er nicht von seiner Argumentation ab, er hat den Anhang den ich ihm geschickt habe zurückgeschickt und folgenden Satz farblich markiert.

(§292 Abs. 1 Satz 4 Inso wird gestrichen !)

Somit bleibt mir nur ein Weg um meine mir zustehenden Rechte zu erhalten, Einschaltung des Insolvenzgerichts...

Begründung: TH verwehrt mir meine Rechte, entweder wegen Unwissenheit oder mit Absicht.

gruß HausH
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waldi

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #18 am: 21. Juni 2017, 20:27:55 »

Das farbliche Markieren eines Satzes ist doch nicht gleichbedeutend damit, dass der TH Ihnen Rechte verwehrt!

T'schuldigung, aber das kommt mir grad' so vor wie im Kindergarten, wo der Bub dem Mädel einen dicken Strich durch das gemalte Bild macht: "Ätsch, jetzt zeigt das mal Deiner Mama"!

Da scheinen sich ja zwei Streithähne gesucht & gefunden zu haben ...
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HausH

Antw:Motivationsrabatt
« Antwort #19 am: 21. Juni 2017, 20:42:18 »

moin Waldi,

na was bedeutet der Satz denn sonst? Der Th verweist mich auf eine Änderung im Gesetz die für mein Verfahren nicht zutrifft weil dieses schon 3 vorher eröffnet wurde.

Was will er mir denn sonst damit sagen, liebe Kindergartentante?

gruß HausH
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