Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: paps am 08. April 2010, 13:18:18

Titel: Motivationsrabatt
Beitrag von: paps am 08. April 2010, 13:18:18
So bevor ich mich in einen wohlverdienten Kurzurlaub (bis Sonntag) mache, habe ich noch ein kleines Problem für Euch.

Aus der Betreffzeile sieht man ja schon, worum es geht.

Zitat von: §292(1) InsO
...Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen.

Ausgangssituation :
Eröffnung 01.08.2005 / Aufhebung 01.09.2006 --> Ablauf der 4 Jahre am 31.08.2010 / pfändbare Beträge sind vorhanden

Erfolgt die 1. Zahlung nun mit dem Jahresbericht/-Verteilung 2010 (nach Ablauf von 4 Jahren) oder erst 2011 für den Zeitraum nach Ablauf der 4 Jahre (also für das 5. Jahr) ?

Viel Spaß.
Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: rookie am 08. April 2010, 16:41:23
Keine Ahnung...aber....schönen Urlaub.... :lollol:
Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: Anton43 am 08. April 2010, 16:55:22
Hallo Paps!

Erst einmal schönen Urlaub.Ich würde sagen nach Ablauf,der 4 Jahre,also im 5.Jahr  :gruebel: oder liege ich da falsch?

LG Anton43
Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: Insokalle am 08. April 2010, 17:12:50
Ich glaube, das geht nicht:
Die ersten 4 Jahre bleiben in der Masse, davon gibt es keinen "Bonus".
Der Schuldner bekommt 10% von den Beträgen, die im 5. Jahr durch die Abtretung in der Masse landen. D.h. Berechnung und Auszahlung eigentlich erst dann möglich, wenn das 5. Jahr vorbei ist.

Das gleiche 1 Jahr später: Der Schuldner bekommt 15% von den Beträgen, die im 6. Jahr in der Masse landen. Berechnung und Auszahlung erst möglich, wenn das 6. Jahr vorbei ist.


Neue Preisfrage:
Ist vor der Berechnung des Bonus die Jahresvergütung des TH abzuziehen?

Die Frage scheint noch nicht abschließend geklärt zu sein. Oder doch?
Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: ThoFa am 10. April 2010, 11:53:52
Hallo,

na dann will ich mal.

Die Jahresvergütung ist vorher abzuziehen. So "Ehricke im Münchener Kommentar Insolvenzordnung 2. Auflage 2008, InsO § 292 Rechtsstellung des Treuhänders,Rn 36-37".

Der dort vertretenden Auffassung kann ich mich voll anschließen.

MfG

ThoFa

Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: NRW2007 am 21. Juni 2010, 20:07:28
Hallo, benötige auch mal Hilfe zum Thema Motivationsrabatt.

Vorabinfo:
25.09.07 Eröffnet
12.08.08 Restschuldbefreiung angekündigt
12.02.09 Insolvenzverfahren aufgehoben.
Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.09.2007 begonnen und beträgt sechs Jahre.

So nun meine Frage:
ich bin ja nun in der offizellen WHP. Seit Sept. 07 läuft die Pfändung.
Somit käme ich ja nun ins 4 Jahr seit Eröffnung.

Ich habe heute meinen TH angerufen und gefragt wie das mit dem Motivationsrabatt aussieht und bekam eine Antwort die ich nicht verstehe.

Der Rabatt würde sich auf die WHP beziehen und die liefe ja erst seit Feb.09, daher Rabatt erst 2013.

Die Abtretung wird aber ab Eröffnung gezählt, das heißt ich Zahle von Sep. 07 bis Aug. 13.
Somit kommt man doch gar nicht in den Genuß des Motivationsrabattes ?  :gruebel:

Kann mir das mal einer logisch erklären, oder habe ich einen Denkfehler ?

Vielen Dank
Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: Feuerwald am 21. Juni 2010, 20:28:45
Kann mir das mal einer logisch erklären, oder habe ich einen Denkfehler ?

292 InsO ... Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen. Sind die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. 1 der Zivilprozessordnung errechnenden Betrag übersteigt.
Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: NRW2007 am 21. Juni 2010, 21:28:38
danke für die Antwort, heißt also für mich, daß ich ca. 1/2 Jahr von der Motivation provitiere, weil ja im Sept 2013 die Abtretung endet, oder  :question:
Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: paps am 22. Juni 2010, 22:13:05
02.09 + 4 Jahre = 02.13

Ablauf der Abtretung = 09.13

Somit 6 Monate  Motivation  wenn alle anderen Kosten gezahlt sind :cry:
Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: jessica79 am 30. Juni 2010, 11:53:02
 Hallo zusammen,

ich muss mich da jetzt mal kurz einklinken da ich das Thema überhaupt nicht verstehe!!!  :cry:

Mein Insoverfahren ist aufgehoben seit dem 17.02.2006, ergo befinde ich mich in der WPV! Mein Schlusstermin ist am 17.02.2012, wann bekomme ich dann die 10% bzw. 15% Motivationsrabatt?? Achso Eröffnung war im Dez. 2005

Ich verstehe die Aussage Abtretung nicht?! Was meint ihr alle damit???

Vielen lieben Gruß
Jessica79
Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: Fallera am 30. Juni 2010, 12:03:09
Als Abtretungsphase wird der Zeitraum betittelt in dem sie von Ihrem pfändbaren einkommen einen teil an den TH abtreten müssen.

Bez. der Berechnung lasse ich anderen den Vortritt  :smoke:
Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: jessica79 am 30. Juni 2010, 12:16:12
Ahso! Danke Fallera. Wäre bei mir vom 17.02.06-17.02.12

Die Berechnung wäre jetzt nicht schlecht! Wenn ich nicht ganz verblödet bin nächsten März 10% und die 15% im März ´12??? Mein TH hatte da was zu gesagt, aber ich meine im Kopf zu haben, das er sagte alles zusammen, wenn ich fertig bin?!
Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: Fallera am 30. Juni 2010, 12:42:16
Was ich nicht verstehe.

Ihr Verfahren wurde im Dezember 2005 eröffnet und im Februar 2006 aufgehoben.
Also sie hätten ab Dezember 2005 die pfändbaren Beträge abführen müssen oder? und nicht erst ab Februar 2006. Die Abtretung endet nach 6 Jahren ab Eröffnung also müsste das im Dezember 2011 sein.

"In dem Zeitraum von 6 Jahren, berechnet ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens, hat der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder die an deren Stelle tretenden laufenden Bezüge an den Treuhänder abzutreten. "

Oder hab ich hier einen Denkfehler?

Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: jessica79 am 30. Juni 2010, 12:50:29
Nein!!!! Mein Fehler!!!!

Hier der Text:

Auf den Treuhänder gehen die pfändbaren Forderungen der Schuldnerin auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge nach Maßgabe der Abtretungserklärung vom 30.01.2006 für die Dauer ihrer Laufzeit über. Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.02.2006 begonnen und beträgt sechs Jahre.

Den Termin der Beendigung des Insolvenzverfahrens habe ich nicht im Kopf, bin aber zu 1000% in der WPV.
Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: Fallera am 30. Juni 2010, 12:57:14
Naja, wenn ich § 292 Inso nehme ist der Zeitpunkt der Aufhebung des Verfahrens zur Berechnung entscheidend.
"Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen. " Wie schon von Feuerwald beschrieben.

Haben sie einen Beschluss vom Gericht über die Aufhebung erhalten? Sehr wahrscheinlich schon oder?
Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: jessica79 am 30. Juni 2010, 13:00:32
ja habe ich. Den weiß ich aber nicht mehr! Aber dann kann ich nachsehen und weiß dann so in etwa...
ich poste den Tag der Aufhebung aber auch nochmal!!!!

Danke für die nette Hilfe!
Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: NRW2007 am 30. Juni 2010, 19:50:02
hallo,
also ich hatte die Antwort auf meine Frage so verstanden:
monatl. Abführung an TH berechnet sich ab der Eröffnung 6 Jahre lang.

Das mit dem Rabatt hat mit der WVP zu tun.
die WVP beginnt nach Aufhebung des Verfahrens und läuft dann 6 Jahre.

Bsp: bei mir begann die Zahlung 2007- Eröffnung für 6 Jahre - Ende:  2013
die Aufhebung war erst 2009 also WHP-beginn 2009 für 6 Jahre- Ende: 2015

also zahle ich nur 4 Jahre in dem VHP-Zeitraum und kann max im letzten Jahr 10 % erhalten.
15% und 20 % sind unwirksam da die Abtretung bereits beendet ist.

Hoffe das ist so Richtig verstanden.


Titel: Re: Motivationsrabatt
Beitrag von: Hobi am 30. Juni 2010, 20:20:42
die WVP beginnt nach Aufhebung des Verfahrens und läuft dann 6 Jahre.

Eröffnung           Beginn WVP                    RSB
|                                  |                                    |
|~~~~ ca. 1 Jahr ~~~|~~~~ ca. 5 Jahre ~~~|
|                                                                        |
|~~~~~~~~ insgesamt 6 Jahre ~~~~~~~~~|