Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: bullirider am 23. Januar 2012, 20:33:25
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Hallo Forumsgemeinde,
heute wollte ich Strom online überweisen und habe mich über meinen Kontostand gewundert. Es waren ca 350,00 Euro mehr als ich gerechnet habe. Das war ein Motivationsrabatt von meinem IV. Mann habe ich mich gefreut. Es ist jetzt auch für mich absehbar wann das Ende kommt. Dezember 2012 habe ich es geschafft ( hoffentlich ).
Grüße aus dem wilden Süden
Garry
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Hallo,
das wundert mich doch ein wenig. Ich dachte erst nach Beendigung gibts was zurück. Hat jemand Erfahrung damit?
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Ab dem 5. Jahr der Wohlverhaltensperiode erhält der Schuldner 10 % der vom Treuhänder durch Abtretung erlangten Gelder zusätzlich zu dem pfändungsfreien Betrag - den so genannten Motivationsrabatt; nach Ablauf des 5. Jahres (also ab dem 6. Jahr der Wohlverhaltensperiode) erhöht sich dieser Bonus auf 15 %.
Wichtig hierbei! Der Zeitraum beginnt nicht ab Beginn des Insolvenzverfahrens, sondern erst ab dessen Aufhebung! Es kann also sein, dass wenn das Insolvenzverfahren erst sehr spät aufgehoben wird, der Motivationsrabatt überhaupt nicht zum tragen kommt.
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Das kann aber so nicht stimmen.
Aufhebung war doch in 08/08 ?
Beginn der Inso in 12/06.
Scheinbar rechnet ihr TH ab Beginn 12/06 +5 = 12/11
Ich würde hier explizit nochmal nachfragen.
Oder ist das Geld aus der Überzahlung wegen der nichtberücksichtigten Unterhaltsberechtigten?
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Hallo Forumsgemeinde,
@ Paps Aufhebung war 05/08.Auf dem Kontoauszug steht Motivationsrabatt.
Ich frage mal nach, wenn mein IV erreichbar ist.
Grüße aus dem wilden Süden
Garry
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Das ändert aber nichts an der Tatsache.
Nach Ablauf von 4 Jahren seit Aufhebung kann dann erst Mitte 2012 sein.
Erst ab dann gibt es 10% für den Folgezeitraum.
So will es die InsO.
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Ich würde das auf sich beruhen lassen. Meiner Meinung nach liegt der Treuhänder falsch. Wenn man ihn mit der Nase darauf stößt könnte er nur auf den Gedanken kommen, sich das Geld wieder zurück zu holen. Ich würde einfach auf uninformiert machen und das Geld beiseite legen zwecks späteren Gebrauchs.