Schulden > Die Wohlverhaltensperiode
Motivationsrabatt , mal wieder..
Insokalle:
Also einbehalten sollten Sie den Rabatt auf gar keinen Fall. Normalerweise wird er vom TH jährlich errechnet und ausgezahlt. Vorausgesetzt die Verfahrenskosten sind beglichen.
katzenfrau2:
Danke. Einbehalten werde ich das natürlich nicht.
Ich hatte das mit den vier Jahren so verstanden, daß ich nach Ablauf dieser Zeit - also quasi in diesem Herbst - diesen Rabatt ausgezahlt bekomme. Ist das so richtig oder falsch?
HausH:
moin,
ich kann nur sagen wie es bei mir war, ich habe den Rabatt nach der Restschuldbefreiung bekommen, musste mich aber wie schön erwähnt an das Gericht wenden, weil mein TH mir das nicht auszahlen wollte.
gruß HausH
Wandervogel:
--- Zitat von: katzenfrau2 am 08. August 2018, 17:10:17 ---Danke. Einbehalten werde ich das natürlich nicht.
Ich hatte das mit den vier Jahren so verstanden, daß ich nach Ablauf dieser Zeit - also quasi in diesem Herbst - diesen Rabatt ausgezahlt bekomme. Ist das so richtig oder falsch?
--- Ende Zitat ---
Das ist falsch.
Wie es abläuft hat Insokalle beschrieben. Es ist aber gar nicht so selten, dass es wie bei HausH läuft. Wenn z.B. die WVP erst 14 Monate nach Eröffnung beginnt, dann vier Jahre vergehen müssen, damit der Rabatt überhaupt beginnt, dann fällt die erste Auszahlung ggf. mit der RSB zusammen oder erfolgt sogar erst nachher. Und dann gibt es natürlich auch nur für 10 Monate Geld zurück.
katzenfrau2:
:neutral:
Na denn, trotzdem Danke an alle
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