Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: samoht44 am 16. Mai 2007, 09:48:57
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Hallo guten Morgen,
ich hätte da mal eine Frage: Ich befinde mich seit dem 14. September 2006 in der WVP. Nun Meine Frage. Lang vor der Eröffnung meines Inso-verfahrens habe ich, mangels Masse, mein heißgeliebtes Motorrad verkaufen müssen, auch weil ich dachte, Motorrad besitzen zählt zum Luxus und das darf ich als Inso-Kandidat nicht. Der TH nimmt mir in einem solchen Fall das Motorrad weg und verkauft es.
Nun bin ich, wie gesagt, in der WVP, darf ich mir denn nun wieder, ohne den TH fragen zu müssen, ein Motorrad kaufen (Barzahlung) und darf ich dieses ohne gegen irgendwelche Regeln und Obliegenheiten zu verstoßen, auf meinen Namen anmelden?
Weiß das jemand?
Vielen Dank.
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Hallo
In der Wohlverhaltensphase, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens , können Sie wieder Vermögen bilden. Der Treuhänder hat keinen Zugriff mehr.
Die Obliegenheiten finden Sie im § 295 InsO aufgelistet.
MfG
Feuerwald
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Guten Morgen Herr Feuerwald,
ich habe schon dermaßen viele, sehr sehr nützliche Antworten von Ihnen gelesen, hier in diesem Forum. Vielen, vielen Dank für Ihre wunderbare, sehr gute Hilfe.
Sie machen hier in diesem Forum, mit Ihrer Hilfe sehr vielen Menschen (auch mir) neuen Mut, Sie geben Unterstützung und Sie helfen uns.
Ich danke Ihnen aus ganzem Herzen und wünsche Ihnen und Ihrer Familie für Ihre Hilfe Gottes Segen, alles erdenklich Gute für Sie. Gott möge Sie und Ihre Familie beschützen. Vielen Dank.
Freundlichst samoht44 alias (richtig) Thomas W. Donner