Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: laluna am 23. September 2010, 22:08:17
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Ich habe jetzt endlich die Möglichkeit an einem Motorroller ran zu kommen. Nun weiß ich aber nicht, ob ich eines Anmelden darf, während ich in der Insolvenz (Wohlverhaltensperiode)bin.
Ich bin in EU Rente, was heißt, dass ich diesen Roller nicht brauche, um zur Arbeit zu kommen.
Kann mir da einer weiterhelfen?
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während ich in der Insolvenz (Wohlverhaltensperiode)bin.
- entscheidend ist, oh Sie sich tatsächlich bereits in der sog. Wohlverhaltensphase befinden, sprich das eigentliche Insolvenzverfahren schon aufgehoben wurden. Wenn das zutrifft, können Sie tun und lassen was Sie wollen. Roller oder Auto oder Flugzeug anmelden.
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Danke für die Antwort.
Ja ich bin ganz sicher in der Wohlvrhaltensperiode. Das Verfahren wurde Anfang des Jahres aufgehoben.