Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Casper2005 am 11. August 2010, 12:03:00
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Hallo zusammen,
ich befinde mich seit zwei Jahren in der Privatinsolvenz und bin alleinerziehende Mutter einer sechsjährigen Tochter, kann ich gezwungen werden Vollzeit arbeiten zu gehen? Ich bin seit Ende Mai 2010 wieder arbeitslos, hatte eine 30Stunden-Stelle, nun fordert meine Insolvenzverwalterin alle zwei Monate meine Bewerbungsbemühungen an, ist ja auch verständlich, aber wie soll ich Vollzeit arbeiten gehen? Meine Tochter wurde am Samstag eingeschult! Ich meine auch, das sie im allerersten Gespräch davon geredet hat, das ich bis das meine Tochter 12 Jahre alt ist, nicht Vollzeit arbeiten brauche.
Ich wäre dankbar für hilfreiche Antworten.
Gruß
Casper2005
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Dazu gibt es hier (http://www.dnoti.de/DOC/2010/9zb139_07.pdf) (IX ZB 139/07) ein Urteil vom BGH.
Gruß BlueVision
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Ok,dankeschön. Also so wie ich das Urteil verstanden habe müsste ich bis 8 Jahre garnicht arbeiten und ab 8 Jahren dann eine Teilzeittätigkeit ausüben.Oder habe ich das falsch verstanden?
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So ist es laut Urteil zu verstehen, allerdings ins man vor Gericht und auf hoher See oft auf sich allein gestellt.
Gruß BlueVision
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"...entwickelten Maßstäbe zu bestimmen."
Also wie immer keine geregelte Bestimmung, sondern eine Entscheidung des Gerichts nach billigem Ermessen unter Beachtung aller Umstände.
Lebt z.B. die Oma mit im Haushalt, die das Kind nach der Schule betreuen kann, könnte die Erwerbsobliegenheit sehr wohl 8 Stunden am Tag betragen, wenn es ein Richter so sieht.
Insbesondere dann, wenn er selber Vater/Mutter ist und die Kinderbetrauung auch auf andere abwälzen muß.
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Da hängt es wirklich von den Umständen ab und wer sonst noch auf das Kind aufpassen könnte. Wenn es allerdigns gerade eingeschult wurde, werden sie dir wohl kaum eine Vollzeittätigkeit aufhalsen! Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Aber im Fall der Fälle würde ich mir vielleicht schon eine Alternative überlegen - kann denn sonst jemand (Oma, Opa, Freundin) auf die Kleine aufpassen? Man weiß ja bei Gerichtsentscheidungen wirklich nie... :uneinsichtig:
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Hallo,
danke für eure Antworten.
Also Oma, Opa usw. fällt aus, weil wir sowas hier garnicht in der Nähe wohnen haben, der Vater meiner Tochter wohnt ebenfalls ca. 90 KM weit weg, das einzige was gehen würde, wäre eine Tagesmutte, aber die möchte das dann auch bezahlt haben.
Gruß
Casper
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Es ist in der regle ja auch kein Problem, wenn man nicht Vollzeit gehen kann.
Sollte der TH oder das Gericht solch ein Ansinnen äußern, weiß man nun zumindest, was die Auffassung des BGH ist.