"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: muss ich witwenrentenachzahlung abgeben ?  (Gelesen 2860 mal)

linalotte64

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
muss ich witwenrentenachzahlung abgeben ?
« am: 20. November 2011, 23:05:49 »

Hallo zusammen,
hab schon gesucht, aber nichts konkretes gefunden bzw. wahrscheinlich übersehen.

Ich habe bis jetzt immer die kleine Witwenrente bezogen (seit 10Jahren) Immer so zwischen 28.00 und 43.00 Euro. Mußte auch bis jetzt (bin seit 2 Jahren in der WVP) auch nie was davon abgeben.

Heute habe ich Post bekommen von der Rentenanstalt.
Ich bekomme ab sofort die große WR in höhe von 103 Euro. Und eine Nachzahlung von 1700 Euro, da mir die große anscheinend schon seit zwei Jahren zusteht.

Was mach ich denn jetzt ?
Muß ich die 1700 an meinen Insolvenzverwalter überweisen lassen ?
Und was ist mit den 103 Euro ? Muß ich die auch abgeben ?
Bin gerade etwas Ratlos.
Oder kann ich evtl. die Nachzahlung in meinen Rententopf schieben lassen ?
Bestimmt blöde Fragen. Aber ich bin grade so ein bisschen aus den Wolken gefallen.
Ihr habt doch bestimmt einen guten Tipp für mch was ich jetzt machen soll.
Vielen lieben Dank im vorraus
Liebe Grüße
Biggi
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: muss ich witwenrentenachzahlung abgeben ?
« Antwort #1 am: 22. November 2011, 07:51:03 »

Die "gesetzliche" Witwenrente ist wie Arbeitseinkommen pfändbar. Bei Beträgen von 28,43 oder auch 103 EUR ist nichts pfändbar, außer es wird die Zusammenrechnung mit anderen Arbeitseinkommen (Renten) beantragt.
Auch bei Rentenzahlungen findet die Pfändungstabelle Anwendung (links hier im Forum)

Bezgl. der Nachzahlung müsste diese Meiner Ansicht nach auf die einzelnen Monate umgerechnetund daraus der evtl. pfändbarbe Betrag ermittelt werden
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

linalotte64

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Re: muss ich witwenrentenachzahlung abgeben ?
« Antwort #2 am: 22. November 2011, 12:08:26 »

Vielen lieben Dank für Deine Antwort.
Jetzt habe ich noch eine Frage.
Muß ich das selbst ausrechnen und dann den evtl. zuviel bezahlten Betrag an den Insolvenzverwalter überweisen. Oder muss ich alles an diesen überweisen lassen und er rechnet dies aus und gibt mir den Rest zurück ?

Der ist so schwer zu erreichen und die Dame am Tel. ist nicht wirklich Auskunft freudig.
Will aber auch nichts falsch machen, was mir dann irgendwann zum Verhängnis wird.

Liebe Grüße und nochmal VIELEN DANK für Deine Auskunft.
Biggi
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: muss ich witwenrentenachzahlung abgeben ?
« Antwort #3 am: 22. November 2011, 12:18:46 »

Wenn man es aufteilt auf die einzelnen Monate ergibt sich daraus kein abzuführender Betrag, weil die jeweilige Nachzahlung weit unterhalb der pfändbaren Einkommensgrenze liegt. Ein Antrag auf rückwirkende Zusammenrechnung ist meiner Meinung nach unzulässig. Damit könnte man das Geld komplett einbehalten.

Man könnte es auch als normalen Einkommenszugang für den Monat betrachten, dann wäre darauf die Pfändungstabelle anzuwenden und der entsprechende Betrag an den Treuhänder abzuführen. Da es keinen Zusammenrechnungsbeschluß gibt ist von jedem "Gehaltseingang" separat zu rechnen.

Ich tendiere allerdings auch zu Lösung 1. Damit erübrigt sich eine Mitteilung an den Treuhänder?!
Gespeichert
 

linalotte64

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Re: muss ich witwenrentenachzahlung abgeben ?
« Antwort #4 am: 22. November 2011, 12:33:26 »

Hallöchen und DANKE
verstehe ich das jetzt richtig: Nicht melden und einfach so weiter laufen lassen ?
Hab halt Angst das wegen 1700 Euro am Ende die Insolvenz platzt.

Mein Verdienst liegt eigentlich immer unter 1000 Euro. Alle zwei drei Monate bin ich mal ein paar Euro drüber (da ich kein Festgehalt habe, sondern auf Stundenbasis arbeite) da wird dann immer so zwischen 5 und 15 Euros an den IVerw. abgeführt.

Also meld ich das nicht ?????

Lieben Dank für Deine Antwort und LG
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: muss ich witwenrentenachzahlung abgeben ?
« Antwort #5 am: 22. November 2011, 16:05:28 »

Ich habe das bewußt mit Fragezeichen geschrieben, weil ich mir nicht sicher bin.
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: muss ich witwenrentenachzahlung abgeben ?
« Antwort #6 am: 23. November 2011, 07:38:06 »

Ich würde mir diesen Thread hier mal zu gemüte führen:
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-abfindung-von-witwenrente--3184.html

Eine durchaus knifflige Geschichte! Am besten hier ein paar Euronen für einen Fachmann (Anwalt) investieren.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Insokalle

Re: muss ich witwenrentenachzahlung abgeben ?
« Antwort #7 am: 23. November 2011, 11:12:44 »

Das war eine ganz andere Geschichte, es ging um die Abfindung, die die Rentenkasse bei neuer Heirat zahlt. Ein durchaus vermeidbares Problem, denn - bei aller Liebe – in solchen Fällen feiert man Hochzeit und Erteilung der RSB doch besser gleichzeitig, mindestens. Bevor sie womöglich in der Masse landet.

Hier geht es um die Nachzahlung für eine lfd. Rente. Ich bin auch der Meinung, dass die Nachzahlung auf die jeweiligen Monate zu verteilen ist, so verstehe ich auch die älter Entscheidung des LG Bielefeld.

Ich würde die Nachzahlung wohl dem TH mitteilen. Spätestens, wenn er nachfragt, müsste man es. Meiner Meinung nach gehört es zu den Obliegenheiten, wenn man die RSB will.


Gespeichert
 

linalotte64

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Re: muss ich witwenrentenachzahlung abgeben ?
« Antwort #8 am: 25. November 2011, 20:58:17 »

Hallo zusammen,
erst mal vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Heute war das Geld auf dem Konto. Bumm......hatte erst im Januar damit gerechnet und dachte, da habe ich ja dann noch genug Zeit mich zu Informieren wie ich am besten vorgehe.
Ich werde jetzt erst mal Morgen den ganzen Wust kopieren und meinem Insolvenzverwalter zuschicken. Er wird sich ja dann wohl bei mir melden und mir mitteilen wieviel (ein Teil oder alles) ich an ihn zu überweisen habe.
Denke mal das wird das beste sein.
Will ja nichts absichtlich unterschlagen.
Bin ja selbst in die Situation geraten weil ich besch..... wurde. Will aber deshalb nicht selbst zum Besch..... werden.
Mal sehen, was passiert.
Kann dann ja posten, vielleicht hat ja jemand irgendwann das selbe Problem. Wäre schön, wenn ich dann auch mal jemandem einen Rat geben könnte.
Euch nochmal lieben Dank und ein schönes Wochenende.
Liebe Grüße
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz