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Autor Thema: Muß TH direkte Überweisung des Pfändungsbetrages von mir genehmigen?  (Gelesen 2469 mal)

bine45

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Hallo,
ich bin neu hier.
Ich habe mich schon durch die diversen Themen gelesen, habe aber doch noch eine Frage:

Ich bin noch bis 2013 in der Wohlverhaltensphase. Durch Krankheit bin ich seit 2005 arbeitsunfähig und mußte allein zwei Jahre vor Gericht mit der Rentenversicherung streiten, um eine Wiedereingliederung zu bekommen. Das habe ich geschafft. In dieser Zeit bin ich durch das fehlende Einkommen insolvent geworden und habe dann zügig die Private Insolvenz betrieben. Bin jetzt, wie gesagt, noch bis 2013 in der Wohlverhaltensphase.
Jetzt werde ich in meinen Bemühungen, wieder arbeiten zu können, unterstützt und hatte auch schon 2 Vorstellungsgespräche. Man hatte mir gesagt, dass ich mit der Insolvenz offensiv umgehen soll, aber beide Male stieß ich auf Ablehnung und habe den Job dann nicht bekommen.
Kann ich mit dem TH vereinbaren, dass er, sobald ich Arbeit gefunden habe, und ich die entsprechenden Gehaltsnachweise vorliegen, dass ich den Pfändungsbetrag direkt an ihn überweise, damit der Arbeitgeber gar nicht erst mitbekommt, dass ich etwas abführen muß?
Für mich ist es enorm wichtig, dass ich wieder arbeiten kann, denn ich muß derzeit von Hartz IV leben, was in meiner Lage (ich leide unter Depressionen) nicht gerade förderlich ist.
Mir fällt da gleich nochwas ein: Ist es richtig, dass vom Weihnachtsgeld ein Betrag von netto 500 € pfändungsfrei ist? Das mit der Steuerrückzahlung ist schon mal gut, denn ich muß vermutlich über 30 km zur Arbeit fahren (ich wohne auf dem Land mit sehr schlechter Verkehrsanbindung, dafür ist die Miete billig) , was bei diesen Benzinpreisen mit knapp 1000 Euro ohnehin kaum zu machen ist. Mithilfe von Weihnachtsgeld und Steuerrückzahlung könnte ich aber gut überbrücken.
So, jetzt habe ich viel erzählt. Ist mir aber wichtig, damit ich bei neuerlichen Vorstellungsgesprächen vielleicht mehr Glück habe.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe. Bin sehr froh, dieses Forum gefunden zu haben.
Schönen Abend noch, bine45
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paps

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Grundsätzlich müßte der TH nicht genehmigen, dass der AG nicht informiert wird.
Entstehen pfändbare Beträge, dann verzichten manche TH auf die Information im Interesse des Schuldners.
Es ist also reines "Verständnis" des Th für die Situation.

Weihnachtsgeld ist zur Hälfte, maximal 500,- unpfändbar.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

bine45

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Guten Morgen,
vielen Dank für die Auskunft. Dann hoffe ich mal, dass das gute Verhältnis, das ich bisher mit dem TH hatte, auch so bleibt und ich dann in Ruhe einen neuen Job anfangen kann.

Einen schönen Tag noch,
bine45
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