Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: cgschmidt am 15. Juni 2013, 09:19:26
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Hallo,
müssen die Kinder bei Tod des insolventen Elternteiles die Restschulden übernehmen und werden in Regress genommen? Die WVP läuft noch 2 Jahre.
Danke für hilfreiche Antworten!
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Nein. Es gibt kein Zwang.
Die Kinder müssen dann das Erbe ausschlagen.
Und falls vorhanden auch die anderen in der Erbfolge sich danach befindenen Personen denken.
Wir hatten mal so einen Fall in der Bekanntschaft.
Da gingen nach dem Tod des verschuldeten Familienmitglieds gemeinsam die Mutter, die Geschwister , Nichten und Neffen zum Notar um das Erbe auszuschlagen.
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Die Erben können das Nachlassinsolvenzverfahren beantragen (§§ 315 ff InsO)