Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Joschi222 am 11. April 2013, 23:28:07
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Hallo zusammen
Ich habe meine Wohlverhaltensperiode erfolgreich überstanden und habe auch schon den Beschluss des Gerichts,das mir die Restschuldbefreiung erteilt wurde.
Jetzt zu meiner Frage:
Wann müssen die ehemaligen Gläubiger die Schufa Einträge als erledigt kennzeichnen und müssen die das von alleine machen,oder muss ich das in die Wege leiten?
2von 5 Gläubiger haben schon erledigt eingetragen.
Bei 3 stehen noch immer die offenen Forderungen.
Was muss ich tun ,das die das auch als erledigt kennzeichnen?
Danke schon mal für die Antworten
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Guten Morgen Joschi222
Nach erteilter RSB werden Schufaeinträge nach ende des dritten Jahr aus dem Verzeichnis gelöscht.
Gruß juergengris
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Guten Morgen Joschi222
Nach erteilter RSB werden Schufaeinträge nach ende des dritten Jahr aus dem Verzeichnis gelöscht.
Gruß juergengris
Auch wenn kein Erledigungsvermerk eingetragen wurde?
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Sofern Sie Schufa online haben, können Sie die Einträge beanstanden.
I.d.R. erledigt sich dass aber innerhalb des Jahres.
Die RSB wird im Übrigens erst am 01.01.2017 gelöscht werden.