Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Joschi222 am 11. April 2013, 23:28:07

Titel: Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: Joschi222 am 11. April 2013, 23:28:07
Hallo zusammen
Ich habe meine Wohlverhaltensperiode erfolgreich überstanden und habe auch schon den Beschluss des Gerichts,das mir die Restschuldbefreiung erteilt wurde.
Jetzt zu meiner Frage:
Wann müssen die ehemaligen Gläubiger die Schufa Einträge als erledigt kennzeichnen und müssen die das von alleine machen,oder muss ich das in die Wege leiten?
2von 5 Gläubiger haben schon erledigt eingetragen.
Bei 3 stehen noch immer die offenen Forderungen.
Was muss ich tun ,das die das auch als erledigt kennzeichnen?
Danke schon mal für die Antworten
Titel: Re: Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: juergengrisu am 12. April 2013, 06:40:41
Guten Morgen Joschi222

Nach erteilter RSB werden Schufaeinträge nach ende des dritten Jahr aus dem Verzeichnis gelöscht.

Gruß juergengris
Titel: Re: Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: sashsash am 12. April 2013, 14:37:40
Guten Morgen Joschi222

Nach erteilter RSB werden Schufaeinträge nach ende des dritten Jahr aus dem Verzeichnis gelöscht.

Gruß juergengris

Auch wenn kein Erledigungsvermerk eingetragen wurde?
Titel: Re: Nach dem Ende der Wohlverhaltensperiode
Beitrag von: paps am 12. April 2013, 20:48:05
Sofern Sie Schufa online haben, können Sie die Einträge beanstanden.

I.d.R. erledigt sich dass aber innerhalb des Jahres.

Die RSB wird im Übrigens erst am 01.01.2017 gelöscht werden.