Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Sonne1 am 06. Oktober 2008, 21:59:51

Titel: Nach Heirat geringere Lohnpfändung
Beitrag von: Sonne1 am 06. Oktober 2008, 21:59:51
Hallo zusammen  :biggrin:

nun bin auch ich endlich in der WVP  :juchu:

Meine Frage ist nun folgende:

ich bin seit dem 16.08.2008 neu verheiratet und mein Eheman verdient sein eigenes Geld. Mit der Lohnabrechnung von August wurde noch ein Betrag von 127,05 an den Treuhänder überwiesen. Als ich allerdings die Abrechnung von September in den Händen hielt waren es nur noch 15,01.

Was ist passiert?

Wie soll ich mich jetzt dem TH gegenüber verhalten?

LG

Sonne1
Titel: Re: Nach Heirat geringere Lohnpfändung
Beitrag von: Feuerwald am 06. Oktober 2008, 23:00:29
gem. Tabelle
netto 1.610,00 bis 1.619,99 ->  bei 1 unterhaltspflichtigen Person -> 127,05 pfändbar
netto 1.610,00 bis 1.619,99 ->  bei 1 unterhaltspflichtigen Person ->  19,01 pfändbar

Sie müssten also neben dem Ehepartner noch eine weitere Person haben, die unterhaltspflichtig ist, bspw. Kind ?

Der Arbeitgeber muss den Ehepartner zunächst als unterhaltspflichtige Person voll berücksichtigen und entsprechend den unpfändbaren Betrag anpassen.

Auf Antrag des TH kann der Ehepartner gem. § 850c Abs. 4 ZPO wegen eigenen Einkünften allerdings unberücksichtigt bleiben.
Titel: Re: Nach Heirat geringere Lohnpfändung
Beitrag von: jafern am 06. Oktober 2008, 23:21:51
gem. Tabelle
netto 1.610,00 bis 1.619,99 ->  bei 1 unterhaltspflichtigen Person -> 127,05 pfändbar
netto 1.610,00 bis 1.619,99 ->  bei 1 unterhaltspflichtigen Person ->  19,01 pfändbar

Hi  :cheesy: ,
entdecke gerade einen kleinen Flüchtigkeitsfehler, Zeile 2 oben muss heissen:
netto 1.610,00 bis 1.619,99 ->  bei 2 unterhaltspflichtigen Personen ->  19,01 pfändbar

Just my 2 cents..
José
Titel: Re: Nach Heirat geringere Lohnpfändung
Beitrag von: Sonne1 am 07. Oktober 2008, 06:33:55
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

@Feuerwald muss ich dem TH mitteilen, dass mein Eheman sein eigenes Geld verdient und nicht berücksichtigt werden sollte? :?

Ja, ich habe noch eine Tochter.

LG

Sonne1
Titel: Re: Nach Heirat geringere Lohnpfändung
Beitrag von: Feuerwald am 07. Oktober 2008, 12:23:00
Feuerwald muss ich dem TH mitteilen, dass mein Eheman sein eigenes Geld verdient und nicht berücksichtigt werden sollte

-> da kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein, ich persönlich würde den TH a) die Heirat mitteilen und b) auch, dass der neue Ehepartner eigene Einkünfte hat und zwar nur deshalb, weil es immer wieder vorkommt, dass nach Monaten der TH meint rückwirkend Ansprüche geltend machen zu können, was wiederum zu Verunsicherungen führt.