Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rasmatax am 08. November 2011, 07:16:57
-
Mein Treuhänder hat mich nun schriftlich informiert, dass meine WVP am 27.10.2011 geendet ist. Eine Lohnabrechnung für Oktober muss ich noch nachreichen und nachweisen aber was dann?
Was darf ich jetzt, mehr Geld verdienen?
Darf ich mir jetzt auch endlich ein Auto kaufen?
Wie ist mein eigentlicher Status denn jetzt, komme mir vor wie im Niemandsland!
-
Sprich Ihr Insolvenzverfahren wurde am 27.10.2005 eröffnet und die 6 Jahre enden am 27.10.2011?
Wenn dem so ist, müssen Sie jetzt "nur" noch auf den Beschluss über die Erteilung der RSB vom Gericht warten und dann heisst es "Glückwunsch".
Mit dem o. g. Datum Endet dann auch die Abtretung des pfändbaren Einkommens. Es kann zwar noch sein, dass bis zur Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses weiter gepfändet wird, dieses Geld muss der TH jedoch wieder an Sie "auskehren".
Ein Auto hätten Sie sich auch schon während der WVP ohne Probleme kaufen können!!!