"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Nachmeldung Schufa eines Insolvenzgläubigers  (Gelesen 2073 mal)

Nightwish78

  • Gast
Nachmeldung Schufa eines Insolvenzgläubigers
« am: 20. Februar 2013, 21:43:34 »

Hi,

ich bräuchte mal dringend eure Hilfe. Im März dauert es noch 2 Jahre, dann bin ich mit der Inso durch.

Jetzt hab ich mal eine Frage, die mich absolut beschäftigt.

Ich hatte/habe um die 7 Insolvenzgläubiger.

Damalige Hausbank (3-Wege-Finanzierung über Eigenheimzulage, 50 Tausender Bausparer und 37 Tausender KfW Darlehen).

Nun wurde Ende des letzten Jahres das Haus versteigert, dass ja primär nichts mehr mit mir zu tun hat, durch die Inso.


Die damalige Hausbank wurde angeschrieben, steht jedoch nicht in der Schufa. Lediglich die Hypothekenbank.

Inso-Forderung sind um die 90' Euro.

So, jetzt kommt der entscheidende Punkt:

Die haben sich bei der Schufa als titulierte Forderung 65' Euro eintragen lassen (2010 - als titulierte Forderung).

in 12/2012 haben die der Schufa jetzt noch 25' Euro nachgemeldet.


Das kann doch nicht sein, oder? Ich bin der Meinung, die hätten das damals gleich eintragen lassen müssen und nicht 2 Jahre vor Ende meines Verfahrens, oder?

Kann man sich dagegen wehren?

Wie lange bleibt dieser Schrott denn jetzt in der Schufa drinnen?

Danke schonmal für Eure Hilfe!  :thumbup:

Gruss
Nightwish78
Gespeichert
 

Nightwish78

  • Gast
Re: Nachmeldung Schufa eines Insolvenzgläubigers
« Antwort #1 am: 27. Februar 2013, 23:03:11 »

Hi,

hat jemand vielleicht schon einen ähnlichen Fall gehabt?

LG
Nightwish78
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Nachmeldung Schufa eines Insolvenzgläubigers
« Antwort #2 am: 28. Februar 2013, 09:07:36 »

Wenn 90`offen sind, passt es zunächst.

Mit Erlangung der RSB wird die Forderung als erledigt gekennzeichnet und bleibt, wie die RSB bis zum Ende des 3. Jahres nach Eintrag in der Schufa.

Man könnte nach Erteilung und Eintrag der RSB die Forderung als unberechtigten Eintrag markieren lassen.
Manchmal reagieren Gläubiger nicht und die Schufa macht den Eintrag unsichtbar.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz