Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: crimo65 am 25. Juli 2015, 09:38:06

Titel: nächste Woche Termin.......
Beitrag von: crimo65 am 25. Juli 2015, 09:38:06
Hallo zusammen.
Die 6 Jahre sind bald um. Mein Verfahren wurde noch nicht geschlossen, ich bin auch nicht in der WVP. Nächste Woche habe ich einen Termin für alles, auch für die Entscheidung über die RSB.
Wenn da steht, es wird das schriftliche Verfahren angeordnet, wie lange kann es dann dauern, bis ich, oder mein Rechtsanwalt über die Entscheidung Kenntnis erhalten. Müsste dann nämlich schleunigst meinen Arbeitgeber informieren, dass er ab August nichts mehr abführt. Wie ich hier gelesen habe, hat man immer Schwierigkeiten, die zu viel gezahlten Euro's vom TH wieder zeitnah zurück zu bekommen.
Danke für eine Antwort.
Titel: Re: nächste Woche Termin.......
Beitrag von: tuscanyleas am 27. Juli 2015, 20:33:01
Den Arbeitgeber würde ich schon jetzt informieren...

Sie wissen ja wann die 6 Jahre rum sind....danach muss der AG ihnen das Gehalt wieder voll auszahlen

Sie müssen nicht unbedingt in der WVP sein....

Verfahren dauert insgesamt 6 Jahre....mit oder ohne WVP
Titel: Re: nächste Woche Termin.......
Beitrag von: crimo65 am 27. Juli 2015, 21:02:40
Der AG hat mich schon kontaktiert, braucht aber bis zum 14.08 ein Fax mit einem Beschluss, da die Abrechnung für September ab dem 15. eines Monats läuft und dann nichts mehr geht. Er braucht was schriftliches, ansonsten führt er auf das TH-Konto weiterhin ab, und ich kann dem TH dann wieder hinterherlaufen. Aber danke für die Antwort.
Titel: Re: nächste Woche Termin.......
Beitrag von: tuscanyleas am 27. Juli 2015, 21:10:56
...es sollte reichen wenn der TH ein Fax schickt mit dem Hinweis daß das Verfahren dann und dann endet.

Denn an ihn hat der AG ja gezahlt......reicht also aus wenn der Abtretungs - "Gläubiger" mitteilt das es vorbei ist.

Der Beschluss kann noch einige Wochen dauern.........da würde ich nicht darauf hoffen

Ausserdem geht das deinen Arbeitgeber nichts an......Ansprechpartner ist der TH


Hat bei mir auch etwas gedauert bis der AG es kapiert hat........
Titel: Re: nächste Woche Termin.......
Beitrag von: Feuerwald am 28. Juli 2015, 14:42:43
d) Bis zur Rechtskraft der Entscheidung, mit der im laufenden Verfahren Restschuldbefreiung erteilt wird, hat der Insolvenzverwalter den pfändbaren Neuerwerb einzuziehen und für die Masse zu sichern. Wird Restschuldbefreiung erteilt, hat er den eingezogenen Neuerwerb, der danach nicht in die Masse gefallen ist, an den Schuldner auszukehren.

BGH, Beschluss vom 3. 12. 2009 - IX ZB 247/08; LG Dresden (lexetius.com/2009,3760)