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Autor Thema: Nachtragsverteilung Mietkaution  (Gelesen 2707 mal)

Scully

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Nachtragsverteilung Mietkaution
« am: 08. Juli 2008, 13:35:40 »

Hallo zusammen,

seit Mitte April diesen Jahres befinde ich mich in der WVP, im Schlußtermin wurde folgender Beschluss festgelegt:

"Evtl. Steuerrückerstatungsansprücke aus 2007 & 2008, sowie der Rückzahlungsanspruch der hinterlgten Mietkaution bleiben einer Nachtragsverteilung vorbehalten, da der Zeitpunkt und die genaue Höhe der Auszahlung noch nicht feststehen.
Es wird daher bereits jetzt diesbezüglich die nachträgliche Verteilung auf der Grundlage des Schlussverzeichnisses a n g e o r d n e t."

Nun meine Frage:
Wenn ich die verschiedenen Einträge über die Steuerrückerstattung hier richtig lese,
kriegt der TH nächstes Jahr dann bis April und der Rest des Jahres gehört mir anteilig?!
Aber wie ist das mit der Mietkaution, da ich sicher 2009 ausziehen werde?

Hoffe es kennt sich damit jemand aus und sag schonmal Danke für die Antwort.... :cheesy:
Gespeichert
 

paps

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Re: Nachtragsverteilung Mietkaution
« Antwort #1 am: 08. Juli 2008, 20:35:12 »

Die Mietkaution würde auf Beschluß an den TH gehen.
Abzüglich der durch den vermieter berechtigt einbehaltenen Kautionsanteile.  :whistle:

Fällt der Auszug auf einen Zeitraum nach Erteilung der RSB , verbleibt die Kaution bei Ihnen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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