"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Nachtragsverteilung vergessen?  (Gelesen 2646 mal)

Neustart2011

  • Gast
Nachtragsverteilung vergessen?
« am: 31. Januar 2013, 18:54:03 »

Hallo,
habe schon gesucht, aber das Passende nicht gefunden:
Januar 2011 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Ich bewohne eine Genossenschaftswohnung. Mir war klar, das der TH die Anteile kündigt. 6 Anteile a´200€. Heute habe ich den Beschluss vom AG erhalten, dass mir die Restschuldbefreiung angekündigt wird....der Beschluss der Aufhebung sollte ja in Kürze folgen. Auch liegt mir die Abrechnung des TH vor. Masse steht demnach in der Höhe von rund 90 Euro zur Verfügung sodass auch weiterhin im Beschluss erwähnt, die Verfahrenskosten aus der Staatskasse zu zahlen sind. Der TH erhält rund 1900 Euro. So weit so gut.

Muss nicht normalerweise eine Nachtragsverteilung angeordnet werden und mir dies Im Beschluss mitgeteilt werden?
Ich habe bereits heute morgen mit der Genossenschaft telefoniert und den Beschluss zugefaxt. Der zuständige Sachbearbeiter fragte darauf hin etwas erstaunt: " Hmm...und was ist jetzt mit der Kündigung...die Anteile sollen jetzt doch nicht an den TH ausgezahlt werden? Was ist mit der Nachtragsverteilung? wenn diese nicht angesetzt wurde, lassen wir die Anteile ersteinmal auf Ihrem Genossenschaftskonto"

Kann ich jetzt das gesparte Geld wieder aus der Keksdose nehmen und mir was schönes gönnen oder kann da im Nachhinein noch was bez. Forderungen vom TH kommen.
Was ist jetzt mit der Kündigung die der Genossenschaft vorliegt und ja auch nicht vom TH zurückgezogen wurde?

Kann es sein, das der TH  die Anteile vergessen hat, obwohl im Erstbericht erwähnt? Oder hat hier das Gericht etwas vergessen? Oder liegt es daran, das die Kündigung der Anteile bereits zu Verfahrenseröffnung ausgesprochen wurde und es deshalb keiner gesonderten Nachtragsverteilung mehr bedarf?

Seltsam ist auch, dass der TH weiß, dass ich auf Grund noch einzuholender Unterlagen die Steuererklärung erst Anfang März machen kann und hier nach aktuellen Hochrechnungen eine Erstattung von ca. 2800€ stattfindet!!!

Was ist hier los?
     
Gespeichert
 

Planlos

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 107
Re: Nachtragsverteilung vergessen?
« Antwort #1 am: 01. Februar 2013, 00:00:26 »

Aus eigenem Ärger aktuell kann ich sagen, schön das Geld in der Keksdose lassen. Ansonsten abwarten und Füsse still halten, sowohl Sie als auch die Genossenschaft. Mit der Kündigung hat der TH Fakten geschaffen während der Insolvenz, also wäre eine Nachtragsverteilung hierfür gar nicht nötig. Ich verstehe nur nicht warum die Genossenschaft nicht an den TH ausgekehrt hat, wenn denen die Kündigung doch vorliegt!?
Im besten Falle hat er es vergessen und nach Abschluss des gesamten Verfahrens nehmen Sie es aus der Keksdose, aber die Nachtragsverteilung kann jederzeit auch nach Aufhebung des Verfahrens erfolgen!!!
Dies wurde mir auch jetzt erst klar....

Viel Glück!
Gespeichert
 

Neustart2011

  • Gast
Re: Nachtragsverteilung vergessen?
« Antwort #2 am: 01. Februar 2013, 10:20:31 »

Die Auszahlung von der Genossenschaft an den TH hat noch nicht stattgefunden, da eine Abrechnung nach Kündigung immer erst zum Geschäftsabschluss der Genossenschaft erfolgen kann. Die Kündigung ging 3 Tage nach dieser Frist ein und somit war der nächste Jahresabschluss 31.12.2012 und eine Auszahlung kommt dann nach Abschluss der Bürokratie frühestens März diesen Jahres zu Stande.

Habe gerade Akteneinsicht beim Insolvenzgericht genommen. Im Eröffnungsbericht weist der TH auf den Sachverhalt hin und erwähnt, das er es sich vorbehalte, Nachtragsverteilung anzuordnen.....dies ist aber bis dato nicht geschehen..der Rechtspfleger teilte mir mit, dass es noch knapp 6 Wochen dauert, bis ich den Schlußbescheid mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens bekomme...die Ankündigung der Restschuldbefreiung liegt mir ja schon vor.
Gespeichert
 

Planlos

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 107
Re: Nachtragsverteilung vergessen?
« Antwort #3 am: 01. Februar 2013, 12:47:21 »

Ok verstehe, dann würde ich wirklich die Füße still halten, wenn sie ebenfalls im Stillen mit der Genossenschaft vereinbaren das Geld dort zu belassen. ABER immer mit dem Gedanken im Hinterkopf natürlich kann sich der TH jederzeit an seine Kündigung erinnern und er könnte noch jederzeit die Nachtragsverteilung anordnen, spätestens wenn er einen Jahresbericht anfertigen muss und deshalb die Akte nochmal genauer anguckt. Also wie gesagt schön in der Keksdose lassen  :wink:
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Nachtragsverteilung vergessen?
« Antwort #4 am: 01. Februar 2013, 15:44:09 »

Warum soll er die Nachtragsverteilung anordnen können?
Gespeichert
 

Neustart2011

  • Gast
Re: Nachtragsverteilung vergessen?
« Antwort #5 am: 01. Februar 2013, 16:25:21 »

Gegenfrage: Warum nicht?
Gespeichert
 

Planlos

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 107
Re: Nachtragsverteilung vergessen?
« Antwort #6 am: 01. Februar 2013, 17:09:49 »

Es gibt keinen zwingenden Ort, wo man die Nachtragsverteilung anordnet. Es muss aber ein Beschluss ergehen. Sie kann im Aufhebungsbeschluss vorbehalten sein und ist dann dort sozusagen integriert. Sie kann auch in einem eigenständigen Beschluss angeordnet werden. Und Sie haben richtig gelesen: Weil es keine Frist oder Begrenzung gibt, könnte die Nachtragsverteilung sogar nach Erteilung der RSB angeordnet werden.

Ich zitiere mal aus der Antwort bei meiner Frage. Ich meinte nicht der TH kann direkt die NVT anordnen, sondern das Gericht auf Antrag des TH hin.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Nachtragsverteilung vergessen?
« Antwort #7 am: 01. Februar 2013, 21:47:37 »

Zitat
Gegenfrage: Warum nicht?

Was steht in § 203 InsO?
« Letzte Änderung: 01. Februar 2013, 21:58:12 von Insokalle »
Gespeichert
 

Neustart2011

  • Gast
Re: Nachtragsverteilung vergessen?
« Antwort #8 am: 02. Februar 2013, 09:52:16 »

@ Insokalle

§ 203
Anordnung der Nachtragsverteilung

(1) Auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers oder von Amts wegen ordnet das Insolvenzgericht eine Nachtragsverteilung an, wenn nach dem Schlußtermin

1.   zurückbehaltene Beträge für die Verteilung frei werden,
2.   Beträge, die aus der Insolvenzmasse gezahlt sind, zurückfließen oder
3.   Gegenstände der Masse ermittelt werden.
(2) Die Aufhebung des Verfahrens steht der Anordnung einer Nachtragsverteilung nicht entgegen.

(3) Das Gericht kann von der Anordnung absehen und den zur Verfügung stehenden Betrag oder den ermittelten Gegenstand dem Schuldner überlassen, wenn dies mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit des Betrags oder den geringen Wert des Gegenstands und die Kosten einer Nachtragsverteilung angemessen erscheint. Es kann die Anordnung davon abhängig machen, daß ein Geldbetrag vorgeschossen wird, der die Kosten der Nachtragsverteilung deckt.

Demnach kann also immer noch Nachtragsverteilung angeordnet werden!!  Mist!

(1) 1 trifft zu...aber bis wann kann der Antrag vom TH gestellt werden? Bis zur Restschuldbefreiung?
« Letzte Änderung: 02. Februar 2013, 09:53:59 von Neustart2011 »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Nachtragsverteilung vergessen?
« Antwort #9 am: 02. Februar 2013, 11:44:28 »

Nr 1 trifft nicht zu, damit sind Beträge gemeint, die bei der Schlussverteilung zurückbehalten und hinterlegt wurden (§ 198 InsO).
Ansonsten sorgfältig lesen.
Gespeichert
 

Neustart2011

  • Gast
Re: Nachtragsverteilung vergessen?
« Antwort #10 am: 02. Februar 2013, 14:56:32 »

Vielen Dank...aber wenn ich Ratespiele haben möchte, kauf ich mir Rubbellose oder rufe bei der Telekom-Kotline an!!!!!!
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz