Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: dischilli am 03. Juni 2015, 09:58:13

Titel: Nachverteilungsauftrag
Beitrag von: dischilli am 03. Juni 2015, 09:58:13
Hallo,
ich hoffe, ich bin hier richtig und hoffe auf einen Tipp von euch.
Folgendes ist passiert:

Meine Frau und ich sind seit ca. 3 Jahren in der Privatinsolvenz, d.h. ich bin noch in Privatinsolvenz und meine Frau ist bereits in der Wohlverhaltensphase, da es dort kein Einkommen gibt, was verteilt werden könnte.
Am Anfang der Privatinsolvenz wurde ich vom Insolvenzverwalter aufgefordert, die Steuererklärung der letzten 4 Jahre (2009-2013) zu machen. Das habe ich getan und habe meine Frau und mich gemeinsam veranlagen lassen. Daraus ergab sich eine Steuerrückzahlung für meine Frau von über 4300 €. Laut Finanzamt stand das Geld allein meiner Frau zu, da es wohl keinen Nachverteilungsauftrag gab. Natürlich haben wir den Insolvenzverwalter über die Steuerrückzahlung informiert.
Jetzt haben meine Frau und ich uns Anfang Februar getrennt. Meine Frau musste zum Jobcenter gehen und ALG II beantragen. Das hat sie Anfang Februar getan. Auch dort hat sie angegeben, das sie eine Steuerrückerstattung erwartet. Das Jobcenter hat dieses Geld natürlich angerechnet und nicht ab Meldedatum, sondern erst ab April Leistungen bewilligt. Meine Frau musste mit den Steuern also für Februar und März den Lebensunterhalt für sich und unsere 3 gemeinsamen Kinder bezahlen. Allein die Miete für die beiden Monate betrug fast 2100 €.
Mittlerweile hatte der Insolvenzverwalter aber einen Antrag auf Nachverteilung beim Amtsgericht gestellt. Diesen wurde auch stattgegeben. Im Trennungsstress hat meine Frau die Widerrufsfrist verpasst und der Insolvenzverwalter möchte die 4300 € haben. Das Amtsgericht akzeptiert den verspäteten Widerruf nicht und verlangt die Rücknahme des Widerrufs oder die Sache wird ans Gericht verwiesen.
Also kurz und bündig, es besteht ein Nachverteilungsauftrag über die Steuerrückerstattung und der Insolvenzverwalter möchte das Geld haben. Das Geld ist aber nicht mehr da, weil es nachweislich in die Bedarfsgemeinschaft geflossen ist.
Was kann man nun tun? Kann man den Insolvenzverwalter höflichst bitten, unter Angabe der oben geschilderten Umstände, den Nachverteilungsauftrag zurückzunehmen oder sollte man abwarten, bis die Sache ans Gericht verwiesen wurde?
Bin für Tipps dankbar.

LG
dischilli
Titel: Re: Nachverteilungsauftrag
Beitrag von: eidechse am 03. Juni 2015, 11:15:44
Verstehe ich es richtig, dass bei Stellung des Antrages auf Nachtragsverteilung das Finanzamt die Steuerrückerstattung schon längst an die Ehefrau ausgezahlt hatte?
Titel: Re: Nachverteilungsauftrag
Beitrag von: dischilli am 03. Juni 2015, 11:32:21
Ja, das Geld wurde ausgezahlt und scheinbar wurde dann erst der Nachverteilungsauftrag gestellt.
Titel: Re: Nachverteilungsauftrag
Beitrag von: dischilli am 04. Juni 2015, 12:52:46
Hat denn niemand einen Rat, wie meine Frau sich nun verhalten soll?
Titel: Re: Nachverteilungsauftrag
Beitrag von: Der_Alte am 04. Juni 2015, 23:42:42
Die Ehefrau könnte sich auf Entreicherung berufen, wenn das Geld für den allgemeinen Lebensunterhalt verbraucht worden ist. Dann ist wohl auch ein NTV-Beschluß für die Katz.
Titel: Re: Nachverteilungsauftrag
Beitrag von: Insokalle am 05. Juni 2015, 10:43:53
Mit einer genaueren Fragestellung könnte man mehr anfangen, zB konkrete Daten, Abläufe, Bezeichnungen.
Aber wenn die NTV nur den Steuererstattungsanspruch betrifft, die Erstattung aber schon ausgezahlt wurde, geht die NTV ins Leere. Da hilft dann auch kein Betteln des TH beim Schuldner.