Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: elga am 16. März 2015, 08:56:36

Titel: nachzahlung auf konto belassen?
Beitrag von: elga am 16. März 2015, 08:56:36
hallo,
ich bin jetzt seit 02.2015 in der wvp.
nun wurde bei mir die volle eu-rente bewilligt und ich bekomme eine rentennachzahlung.
da die nachzahlung ja auf den monat aufgespalten wird und daraus der pfändbare teil errechnet wird, wird mein th davon nichts bekommen, da die monatlichen rentenbezüge genau an der pfändungsgrenze liegen.
nun meine frage:
darf ich die nachzahlung auf mein konto belassen oder sollte ich das geld schnell abheben?
wie hoch darf denn ein neu angespartes vermögen während der wvp auf dem konto sein?

danke schon mal

gruß
elga
Titel: Re: nachzahlung auf konto belassen?
Beitrag von: KarlPaul am 16. März 2015, 10:56:02
Die Rentennachzahlung wird auf die Zeit aufgeteilt für die sie nachgezahlt wurde.

Ergibt sich daraus kein pfändbares Einkommen können Sie damit machen was Sie wollen.
Titel: Re: nachzahlung auf konto belassen?
Beitrag von: elga am 16. März 2015, 11:37:03
danke, aber das weiß ich schon.
ich wollte wissen, ob ich die nachzahlung auf mein konto liegen lassen kann oder ob das dann im neuen monat als zugewinn zählt
Titel: Re: nachzahlung auf konto belassen?
Beitrag von: KarlPaul am 16. März 2015, 12:51:06
Wenn Sie in der WVP sind ist es egal ob Sie das Geld drauf lassen oder es ausgeben.