Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Nightwish78 am 15. Juni 2010, 14:35:44
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Hi,
ich habe heute unliebsame Post bekommen, mit der ich nicht viel anfangen kann.
Kirchensteueramt. Mir übersandt vom TH.
...der Anteil der zuwenig entrichteten Kirchensteuer nach dem 03.03.2009 i.H.v. 67,68 € ust vib Ihnen unter der
Angabe der Steuernummer auf eines der angegebenen Konten des Kirchensteueramtes ..... fristgerecht
(bis 28.06.10) zu überweisen.
Auf dem Schreiben des Kirchensteueramtes steht:
Aufgrund der Verfahrenseröffnung am 03.03.2009 wird die Kirchensteuer wie folgt aufgeteilt:
Insolvenzforderung: 3/12 aus 90,24 € = 22,56 €
Masseforderung: 9/12 aus 90,24 € = 67,68 €
Die 67,68 Euro wollen die nun von mir haben.
Warum das denn? Ich habe bisher immer KiSt raus bekommen aber noch nie nachgezahlt. Bei der EKSt sind
ungefähre 500 Euro dabei rum gekommen.
Könnt ihr mir helfen?
LG
Nightwish78
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Wann haben Sie denn die letzte Steuererklärung abgegeben? Vielleicht ergab sich da eine Nachzahlung :dntknw:?
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Ich glaube es gab schon ein urteil, dass EKST Verbindlichkeiten nicht als Masseverbindlichkeiten hinzugezogen werden können!
sind sie zwischenzeitlich aus der kirche ausgetreten?
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Hi,
also ich habe die EkST Erklärung für 2009 abgegeben. Laut TH müsste da eine Erstattung von ca. 570 Euro raus gekommen sein.
Ich bekomme aber seit Inso Eröffnung keinen Steuerbescheid mehr. Warum auch immer.
Jetzt will das Kirchensteueramt diese 60 Euro Masseforderung.
Aus der Kirche bin ich nicht ausgetreten.
MfG
Nightwish78
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Gibt es in Ihrem Bundesland kirchensteuerliche Besonderheiten? Evtl eine Zusatzabgabe o.ä.?
Sonst: Einspruch und ESt-Bescheid 2009 abwarten oder besorgen.