Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Nightwish78 am 15. Juni 2010, 14:35:44

Titel: Nachzahlung Kirchensteuer - Masseforderung
Beitrag von: Nightwish78 am 15. Juni 2010, 14:35:44
Hi,

ich habe heute unliebsame Post bekommen, mit der ich nicht viel anfangen kann.

Kirchensteueramt. Mir übersandt vom TH.

...der Anteil der zuwenig entrichteten Kirchensteuer nach dem 03.03.2009 i.H.v. 67,68 € ust vib Ihnen unter der
Angabe der Steuernummer auf eines der angegebenen Konten des Kirchensteueramtes ..... fristgerecht
(bis 28.06.10) zu überweisen.


Auf dem Schreiben des Kirchensteueramtes steht:

Aufgrund der Verfahrenseröffnung am 03.03.2009 wird die Kirchensteuer wie folgt aufgeteilt:

Insolvenzforderung: 3/12 aus 90,24 € = 22,56 €
Masseforderung:      9/12 aus 90,24 € = 67,68 €


Die 67,68 Euro wollen die nun von mir haben.

Warum das denn? Ich habe bisher immer KiSt raus bekommen aber noch nie nachgezahlt. Bei der EKSt sind
ungefähre 500 Euro dabei rum gekommen.

Könnt ihr mir helfen?

LG
Nightwish78
Titel: Re: Nachzahlung Kirchensteuer - Masseforderung
Beitrag von: lenchik22 am 15. Juni 2010, 14:41:47
Wann haben Sie denn die letzte Steuererklärung abgegeben? Vielleicht ergab sich da eine Nachzahlung  :dntknw:?
Titel: Re: Nachzahlung Kirchensteuer - Masseforderung
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 14:56:48
Ich glaube es gab schon ein urteil, dass EKST Verbindlichkeiten nicht als Masseverbindlichkeiten hinzugezogen werden können!

sind sie zwischenzeitlich aus der kirche ausgetreten?
Titel: Re: Nachzahlung Kirchensteuer - Masseforderung
Beitrag von: Nightwish78 am 15. Juni 2010, 15:12:44
Hi,

also ich habe die EkST Erklärung für 2009 abgegeben. Laut TH müsste da eine Erstattung von ca. 570 Euro raus gekommen sein.

Ich bekomme aber seit Inso Eröffnung keinen Steuerbescheid mehr. Warum auch immer.

Jetzt will das Kirchensteueramt diese 60 Euro Masseforderung.

Aus der Kirche bin ich nicht ausgetreten.

MfG

Nightwish78
Titel: Re: Nachzahlung Kirchensteuer - Masseforderung
Beitrag von: Insokalle am 15. Juni 2010, 16:29:11
Gibt es in Ihrem Bundesland kirchensteuerliche Besonderheiten? Evtl eine Zusatzabgabe o.ä.?
Sonst: Einspruch und ESt-Bescheid 2009 abwarten oder besorgen.