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Autor Thema: Treuhändler lehnt Unterhalt für Ehefrau ab  (Gelesen 5431 mal)

kolli67

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Treuhändler lehnt Unterhalt für Ehefrau ab
« am: 11. Oktober 2011, 20:09:42 »

Guten Abend,
ich befinde mich am Ende des Insolvenzverfahrens (07.10.11 endet es) Vor 2 Wochen bekam ich ein Schreiben meines Verwalters bzgl. Auskünften zu meiner Lohnabrechnung. Warum ich noch Lohnsteuerklasse 5 habe, warum meine Frau unterhaltsberechtigt ist usw.. Nebenbei bemerkt habe ich regelmäßig meine Abrechnungen wie gefordert eingereicht. Im Mai 2008 habe ich geheiratet und ihm das auch mitgeteilt. Er wußte also das ich verheiratet bin und der Klasse 5 zugeordnet bin. Es handelte sich bei mir um eine Teilzeit (20 Std.). Seit dem 01.04.2011 habe ich eine befristete Vollzeitstelle angenommen. Unser Personalbüro hat dem Verwalter mitgeteilt das aufgrund einer unterhalt berechtigten Peron (Ehefrau)keine Pfändung vorgenommen werden kann. Im Juli wurden Lohnabrechnungen von Juni und Juli angefordert. Jedesmal schien alles gut zu sein. Jetzt Ende September dann die oben genannten Fragen. Nach 3 Briefen der Erklärung meinerseits bekam heute mein Arbeitgeber ein Fax indem mitgeteilt wurde das ein Teil meines Gehaltes gepfändet werden soll (1020EUR). Begründung: Meine Frau wird vom Treuhändler nicht als Unterhaltsberechtigt anerkannt da sie über ein eigenes Einkommen verfügt. Ich hätte zum 01.04. in die Lohnsteuerklasse 4 wechseln müssen. Das gleiche Schreiben hatte ich heute in der Post. Zusätzlich fordert der Verwalter 1300 EUR von mir und das sofort. Sprich ich soll sofort 2300 EUR bezahlen. Aber von was? Ich verdiene ca. 1400 Eur netto. ZUr Zeit bekommt meine Frau Krankengeld. Wir haben laufende Kosten. Es ist ja nicht das ich das Geld nicht bezahlen will, aber es geht nicht sofort. Von was sollen wir leben? Meine Frage darf der Verwalter das überhaupt? Was ist mit Pfändungsfreigrenzen? Er hatte ja alle Informationen zum 01.04. vorliegen. Kann mir jemand helfen?
Danke im voraus
Kolli67
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wollter001

  • Gast
Re: Treuhändler lehnt Unterhalt für Ehefrau ab
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2011, 22:18:33 »

hallo


Unterhaltsberechtigte Personen sind die unter Berücksichtigung des aktuellen Sozialhilfeeckregelsatz und der gem.§ 850c Abs.1 S.2 ZPO genannten Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen des Schuldners gerechtfertigt.
Unterhaltspflichtige Personen sind nur die, die kein Einkommen haben ,oder unter Sozialhilfeeckregelsatz =  Hartz IV-Regelsatz 2011 Sozialsatz ist von 364,00 € + zzgl. eines sog. Besserstellungszuschlages / Aufschlag von 20% bis 50% für diverse  macht von 436,80 € bis 546,00 € Einkommen haben. Wenn mehr als 436,80 €, oder 546,00 €, es kann sein das  Sie nicht mehr berücksichtigt werden. Es kann auch vorkommen das für den Lebenspartner werden  nur 90 Prozent des Regelsatzes,( 90% von 364,00 € = 327,60 €) berechnet werden. Da die Gerichte wohl recht unterschiedlich entscheiden ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass Sie zumindest teilweise nicht mehr berücksichtigt werden. Das muss aber TH bei IG beantragen. In der Regel zu 95% wird von dem TH so ein Antrag  bei IG gestellt.
Dem TH stört Ihre  Auswahl der Lohnsteuerklasse ( 4 oder 5) überhaupt nicht, weil so lange Sie in offenen Insolvenzverfahren sind, Rückerstattung von Einkommensteuer von FA wird zu Insolvenzmasse einbezogen.

Ihr AG Lohn- Büro hat ein Fehler gemacht und Sie müssen das ausbaden ist nicht in Ordnung. Ich werde an IG Brief schreiben und ein genauer Verlauf schildern.
Ich wünsche Ihnen  viel  Erfolg.

mfg wollter001
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2011, 10:11:24 von wollter001 »
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Der_Alte

  • Gast
Re: Treuhändler lehnt Unterhalt für Ehefrau ab
« Antwort #2 am: 12. Oktober 2011, 11:41:01 »

@wollter001

Ihre Antwort ist schlichtweg falsch.

Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das zuständige Gericht - hier das Insolvenzgericht - auf Antrag eines Gläubigers oder des Treuhänders, beschlossen hat, dass eine unterhaltsberechtigte Person gemäß § 850 c ZPO nicht mehr oder nur noch zum Teil anzurechnen ist, bleibt die Unterhaltsberechtigung bestehen und ist auch bei der Pfändung zu berücksichtigen.

Weder dem Treuhänder noch einem Gläubiger und schon gar nicht dem Arbeitgeber steht zu nach eigenem Gutdünken über diese Frage zu entscheiden.

Und wenn Sie Beitrag richtig gelesen hätten, wäre Ihnen auch aufgefallen, dass der TE in der Wohlverhaltensphase ist; also geht keine Einkommensteuererstattung an die Masse.
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Der_Alte

  • Gast
Re: Treuhändler lehnt Unterhalt für Ehefrau ab
« Antwort #3 am: 12. Oktober 2011, 11:45:52 »

Guten Abend,
ich befinde mich am Ende des Insolvenzverfahrens (07.10.11 endet es) Vor 2 Wochen bekam ich ein Schreiben meines Verwalters bzgl. Auskünften zu meiner Lohnabrechnung. Warum ich noch Lohnsteuerklasse 5 habe, warum meine Frau unterhaltsberechtigt ist usw.. Nebenbei bemerkt habe ich regelmäßig meine Abrechnungen wie gefordert eingereicht. Im Mai 2008 habe ich geheiratet und ihm das auch mitgeteilt. Er wußte also das ich verheiratet bin und der Klasse 5 zugeordnet bin. Es handelte sich bei mir um eine Teilzeit (20 Std.). Seit dem 01.04.2011 habe ich eine befristete Vollzeitstelle angenommen. Unser Personalbüro hat dem Verwalter mitgeteilt das aufgrund einer unterhalt berechtigten Peron (Ehefrau)keine Pfändung vorgenommen werden kann. Im Juli wurden Lohnabrechnungen von Juni und Juli angefordert. Jedesmal schien alles gut zu sein. Jetzt Ende September dann die oben genannten Fragen. Nach 3 Briefen der Erklärung meinerseits bekam heute mein Arbeitgeber ein Fax indem mitgeteilt wurde das ein Teil meines Gehaltes gepfändet werden soll (1020EUR). Begründung: Meine Frau wird vom Treuhändler nicht als Unterhaltsberechtigt anerkannt da sie über ein eigenes Einkommen verfügt. Ich hätte zum 01.04. in die Lohnsteuerklasse 4 wechseln müssen. Das gleiche Schreiben hatte ich heute in der Post. Zusätzlich fordert der Verwalter 1300 EUR von mir und das sofort. Sprich ich soll sofort 2300 EUR bezahlen. Aber von was? Ich verdiene ca. 1400 Eur netto. ZUr Zeit bekommt meine Frau Krankengeld. Wir haben laufende Kosten. Es ist ja nicht das ich das Geld nicht bezahlen will, aber es geht nicht sofort. Von was sollen wir leben? Meine Frage darf der Verwalter das überhaupt? Was ist mit Pfändungsfreigrenzen? Er hatte ja alle Informationen zum 01.04. vorliegen. Kann mir jemand helfen?
Danke im voraus
Kolli67

Bestellen Sie dem Treruhänder einen schönen Gruß und weisen Sie ihn darauf hin, dass über diese Fragen ausschließlich das Gericht entscheidet. Die Wahl der Steuerklasse 5 kann allerdings problematisch sein. Wenn in Steuerklasse 4 ein pfändbarer Anteil entstehen würde könnte es ein Grund sein, die RSB aufgrund der falschen Steuerklassenwahl und der damit verbunden Nichtabführung zu versagen. Das sollte auch im Hinblick auf eine mögliche gerichtliche Entscheidung, die Ehefrau nicht mehr zu berücksichtigen, geprüft werden.
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wollter001

  • Gast
Re: Treuhändler lehnt Unterhalt für Ehefrau ab
« Antwort #4 am: 12. Oktober 2011, 13:59:29 »

hallo

Hinsichtlich der eventuellen Steuererstattungsansprüche aus Einkommenssteuer und Kirchensteuer für die Jahre im dem der Schuldner in offenen Insolvenzverfahren war, der Insolvenzbeschlag aufrechterhalten und es wird insoweit die Nachtragsverteilung angeordnet und zu Insolvenzmasse einbezogen ist mit eine 100% Wahrscheinlichkeit vorauszusehen. In diesem Fall Ende des Insolvenzverfahrens 07.10.11spielt keine Rolle. Das der AG verpflichtet ist an TH Konto korrekt nach gemäß § 850 c ZPO Tabelle Pfändungen durchzuführen, ist doch klar, sonst wird der AG in Haftung genommen. Der TH ist kein Anwalt und ist im Auftrag IG viel wie möglich von Schuldner  rauszuholen zum Insolvenzmasse, deswegen hat er ein  langen Hebel, und ich werde nicht so optimistisch sein,das IG zu Gunsten des Schuldner Stellung nehmen wird.Von eine RSB aufgrund der falschen Steuerklassenwahl und der damit nicht korrekte Abführung  Pfändungen von AG zu versagen sehe ich kein Grund zur Panik Machung. Bei vollen Respekt unseren Rechtsstaat, TH,IG, RA, RPf, ect. Ich werde mit bestellen an dem Treuhänder einen schönen Gruß vorsichtiger.  :wink:

mfg wollter001
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2011, 11:59:56 von wollter001 »
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Der_Alte

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Re: Treuhändler lehnt Unterhalt für Ehefrau ab
« Antwort #5 am: 12. Oktober 2011, 15:19:30 »

Genau, der AG hat korrekt nach § 850 c ZPO abzurechnen. Und in Absatz 4 heißt es, dass das Gericht auf Antrag beschießen kann, dass  eine unterhaltsberechtigte Person mit eigenen Einkommen für die Zukunft unberücksichtigt bleibt. Also hat der AG bis zur Kenntnis genau diesen Beschlusses die Ehefrau als unterhaltsberechtigt anzusetzen.
Der Treuhänder hat im Übrigen schlicht nach den Vorschriften das Insolvenzverfahren voranzutreiben. Er ist weder Anwalt des Gläubigers noch des Schuldners. Leider vergessen manche Treuhänder einschließlich ihres Personal, dass sie genau diese und keine andere Funktion haben; schon gar nicht die, eigenmächtig die Aufgaben des Gericht wahrzunehmen.
In Fällen wie diesen braucht es manchmal schon deutliche Worte, damit der Treuhänder wieder in die Spur kommt. Notfalls über einen klärenden Beschluss des Gerichts.
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Der_Alte

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Re: Treuhändler lehnt Unterhalt für Ehefrau ab
« Antwort #6 am: 12. Oktober 2011, 15:24:33 »

Von eine RSB aufgrund der falschen Steuerklassenwahl und der damit nicht korrekte Abführung  Pfändungen von AG zu versagen sehe ich kein Grund zur Panik Machung.

Dazu empfehle ich diese Beschluß zu lesen:  BGH, Beschluss vom 5. 3. 2009 - IX ZB 2/07 http://lexetius.com/2009,418
« Letzte Änderung: 12. Oktober 2011, 15:26:23 von Der_Alte »
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wollter001

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Re: Treuhändler lehnt Unterhalt für Ehefrau ab
« Antwort #7 am: 12. Oktober 2011, 17:41:59 »

hallo

In Fällen wie diesen braucht es manchmal schon deutliche Worte, Sie haben schon Recht.Ist doch OK .Zwischen IG ,TH und FA durch Jahrelanger zusammen Arbeit bestehen gute Beziehungen.Oft wird der TH von IG in Schutz genommen, machen wir uns doch keine falsche Illusionen.Das ein Teil Gehaltes von Schuldner  gepfändet werden soll(1020 €) ist sehr schwer aus der Ferne eine Antwort geben. Der TH muss doch sein vorgehen  begründen können, und bei IG  Stellung nehmen, schließlich er ist der goldener Elefant in Porzellanladen. Forderungen des Verwalters noch 1.300 € von Schuldner, sehe ich als unangebracht und  unzulässig deswegen Brief an IG schreiben und ein genauer Verlauf schildern mit Hilfe von SB oder Fachanwalt für Inso besuchen, der kostet schon was.

mfg wollter001
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2011, 00:54:06 von wollter001 »
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kolli67

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Re: Treuhändler lehnt Unterhalt für Ehefrau ab
« Antwort #8 am: 13. Oktober 2011, 20:00:03 »

Hallo,
es gibt Neuigkeiten vom Treuhändler. Mein AG hat eine schriftliche Aufforderung vom Insolvenzgericht verlangt. Daraufhin habe ich gestern eine neue Forderung erhalten. ER will jetzt den kompletten Betrag von mir. Einen Antrag beim IG wird er nicht stellen, da er meint es wäre meine Schuld. Ich hätte ihm belegen müssen welchen Verdienst meine Frau hat. Wenn ich nicht zahle wird der die Empfehlung geben mir die Restschuldbefreiung zu versagen. Ich finde das Vorgehen sehr fragwürdig????
MFG
Frank
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Der_Alte

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Re: Treuhändler lehnt Unterhalt für Ehefrau ab
« Antwort #9 am: 13. Oktober 2011, 20:28:48 »

Mit der Mitteilung der Eheschließung im Jahr 2008 an den Treuhänder haben Sie der Mitwirkungspflicht genügt. Sollte der Treuhänder tatsächlich diese Anmerkung in seinen Bericht schreiben muss das Gericht Sie anhören, sollte ein Gläubiger aufgrund der fehlenden Mitwirkungspflicht einen Antrag stellen.
Sie können dann mit Leichtigkeit nachweisen, dass Sie die Eheschließung inverzüglich bekanntgegeben haben. Damit dürfte das Gericht einen solchen Antrag umgehend zurückweisen.

Sie können auch bereits heute das Gericht anschreiben und es über den Sachverhalt informieren. Fügen Sie am Besten eine Kopie des seinerzeitigen Schreibens an den Treuhänder, mit dem Sie ihn über die Eheschließung informiert haben, bei und bitten Sie das Gericht um einen klarstellenden Beschluß.
Auch hinsichtlich der Forderung des Treuhänders sollten Sie das Gericht bitten, diese gleichfalls zu bewerten.
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Feuerwald

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Re: Treuhändler lehnt Unterhalt für Ehefrau ab
« Antwort #10 am: 13. Oktober 2011, 20:37:20 »

BGH, 22.10.2009 - IX ZB 249/08
Der Schuldner, der dem Treuhänder die Eheschließung ohne weitere Angaben zu den Einkünften des Ehepartners mitteilt, "verheimlicht" keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge.

http://lexetius.com/2009,3147
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Der_Alte

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Re: Treuhändler lehnt Unterhalt für Ehefrau ab
« Antwort #11 am: 13. Oktober 2011, 21:18:49 »

@ Feuerwald

Das hatte ich auch im Kopf, betrifft aber die Obliegenheitspflichten in der WVP. Hier will der TH ja noch für das laufende Verfahren Geld haben (rückwirkend).
Aber auch eine Verletzung der Mitwirkungspflicht im Sinne des § 290 InsO sehe ich im Lichte des genannten Urteils nicht.
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Feuerwald

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Re: Treuhändler lehnt Unterhalt für Ehefrau ab
« Antwort #12 am: 13. Oktober 2011, 21:24:27 »

ich befinde mich am Ende "des Insolvenzverfahrens" (07.10.11 endet es)

- ich lese das so, als ob die Laufzeit der Abtertung im RSB zu diesem Termin endet (sog. WVP). Wie will denn einer voraussagen können, wann das eigentliche Insolvenzverfahren endet?

 

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