Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: hexenmohn am 28. April 2011, 22:26:10

Titel: Nebenjob erlaubt?
Beitrag von: hexenmohn am 28. April 2011, 22:26:10
Hallo guten Abend

Ich hätte mal wieder eine Frage und zwar endet meine Privatinsolvenz im August diesen Jahres.
Da ich mich von meinem Mann getrennt habe und zum 1. Juli aus der gemeinsamen Wohnung ausziehe,
würde ich gerne einen Nebenjob auf 400 Euro-Basis annehmen.Ich bin Vollzeitbeschäftigt,behalte aber vorerst noch
die Steuerklasse 5.
Darf ich nebenher noch etwas hinzuverdienen oder wird dadurch meine Wohlverhaltensphase gefährdet?

Liebe Grüße und vorab schonmal Dankeschön für die Antwort
Titel: Re: Nebenjob erlaubt?
Beitrag von: paps am 28. April 2011, 23:02:19
Sie dürfen soviel verdienen, wie Sie wollen.
Was soll daran schlecht sein.

Bei Vollzeit würde der hälftige Betrag aus dem Nebenjob (bereinigt) auf das Netto angerechnet werden.
Titel: Re: Nebenjob erlaubt?
Beitrag von: hexenmohn am 29. April 2011, 13:41:25
Vielen Dank für die schnelle Antwort

Liebe Grüße aus Mainz und ein schönes,sonniges Wochenende;-)