"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Nebentätigkeit angemeldet beim Treuhänder und trotzdem keine reaktion  (Gelesen 3074 mal)

pfpisa

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32

Moin und Hallo !!

Ich habe folgendes Problem und weis nicht genau wie ich mich richtig verhalten soll, da ich meine RSB nicht gefärden will.
Seit dem 26.09.2008 bin ich in  der WHV.
Der Pfändbare (eine Unterhaltspflichtige Person) betrag, wird auch automatisch von meinem Arbeitgeber an den Treuhänder überwiesen.
Nun habe ich im letzten Jahr im August eine Nebentätigkeit auf bis zu 400 Euro Basis angefangen.
Meinen Treuhänder habe ich darüber Telefonisch und Schriftlich informiert.
Dieser meinte dass das Insolvenzgericht einen Beschluss über die Zusammenrechnung der Einkünfte geben sollte.
So ein Schreiben hat der ISV auch ans Gericht geschrieben. Im Oktober.
Dann habe ich im Oktober vom Gericht die durchschrift bekommen zur Kenntnisnahme und zur evtl. Stellungnahme binnen 10 Tagen.
Da ich mit dem Schreiben so einverstanden war, habe ich mich bei Gericht nur kurz Telefonisch gemeldet. Und die Dame sagte mir, wenn ich keine einwände hätte brauch ich auch nichts zu schreiben.
Nun ist das fast ein Jahr her. Und ich habe immer noch nichts gehört
Auch meine beiden Arbeitgeber, Haupt und für die Nebentätigkeit haben nichts bekommen.
Ich habe den Treuhänder dann nochmals Telefonisch kontaktiert.
Da ich ja auch keinen Ärger haben möchte.
Das war vor ca. 3 Monaten.
Aber nichts !

Nun meine fragen:

Wie soll ich mich weiter verhalten??
Denn meine Anzeigeplichten in der WHP habe ich ja gemacht. Wie das Schriftstück des TH auch belegt.
Denn was ich ja bis dahin zusätzlich verdient habe, darf ich ja behalten. Lt. Auskunft meines TH.

 Und noch eine Frage: Wievel eigenes Einkommen darf die Unterhaltspflichtige Person haben damit Sie noch als diese für den Pfändungsfreibetrag gilt??
Danke im voraus @ all
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Für die Nebentätigkeit sehe ich noch kein Problem.
Sie haben Ihre Pflicht, Einkommen anzuzeigen erfüllt.
Arbeiten Sie täglich voll, ist die Pfändbarkeit von solchen zusätzlichen Einnahmen auch umstritten.
Es müßten auf jeden Fall die zusätzlichen Ausgaben rausgerechnet werden.


Bezüglich eigener Einnahmen unterhaltsberechtigter Personen  gehen die Ansichten der  Amtsgerichte sehr weit auseinander.
Von H-IV bis zur Pfändungsfreigrenze von 989,-
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

pfpisa

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32

Erstmal Vielen Dank für die Antwort   :biggrin:

Aber welche Ausgaben sind denn gemeint, die zusätzlich ausgerechnet werden müssen??

Ein Beispiel würde schon genügen. :hi:

Vielen dank
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536

Ich denke Paps meint z. B. kosten für Sprit etc. um Ihre Nebentätigkeit ausüben zu können.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Unterhaltskosten/ Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit.
Also alles, was auch steuerlich angesetzt werden kann.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

pfpisa

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32
Re: Nebentätigkeit angemeldet beim Treuhänder und trotzdem keine reaktion
« Antwort #5 am: 28. Dezember 2010, 16:46:03 »

Moin !!!

Habe jetzt einen Zusammenrechnungsbeschluss vom Gericht bekommen.
Schon im Oktober.
Ist so auch kein problem.
Nur habe ich jetzt die Nebentätigkeit zum 31.12.2010 gekündigt.
Wird mir halt zu stressig.
Habe kaum noch frei etc.
Habe auch die Abteilung im Hause gewechselt. Aber ohne Veränderungen am Vertrag oder dem Grundgehalt.
Dort sind auch etwas andere Arbeitszeiten. Evtl. auch Bereitschaftsdienste. 
Habe das Gericht und den TH schriftlich informiert.
Und dabei kam dann folgende Antwort per Email.
 
Sehr geehrter Herr ....... ,
 
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 11.12.2010, in dem Sie mich über die Kündigung Ihrer Nebentätigkeit informieren.
 
Für die Erteilung der Restschuldbefreiung ist es erforderlich, dass Sie einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen. Da Sie die Nebentätigkeit nun aufgegeben bitte ich um Mitteilung der Gründe für die Kündigung. Ich weise darauf hin, dass Ihnen zudem die Verfahrenskosten lediglich gestundet wurden. Soweit Sie keiner angemessenen Tätigkeit nachgehen, droht Ihnen der Widerruf der Stundung und die Versagung der Restschuldbefreiung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
........

Ich verstehe das nicht.
Meine Vollzeitbeschäftigung  übe ich noch weiterhin aus.
Es werden auch weiter die Pfändungsbeträge dort abgeführt.
 Warum sollte das dann passieren was der TH geschrieben hat??

Würde mich über Antwort Freuen.


MFG

Die nebentätigkeit war ja freiwillig.
Der TH sagte, dass evtl das Gericht nachfragen wird warum. Ist ja kein problem.
Oder kann ich gezwungen werden neben einer Vollerwerbstätigkeit noch weiter zu arbeiten??

Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Nebentätigkeit angemeldet beim Treuhänder und trotzdem keine reaktion
« Antwort #6 am: 28. Dezember 2010, 18:37:32 »

Ich würde mir keine großen Sorgen machen!

§295 InsO sagt
Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
(1) eine  angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

Ich würde dem TH mitteilen, dass sie Ihre Vollzeittätigkeit weiterhin ausüben und es sich bei der Kündigung lediglich um die freiwillige Nebentätigkeit gehandelt hat.

Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

pfpisa

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 32
Re: Nebentätigkeit angemeldet beim Treuhänder und trotzdem keine reaktion
« Antwort #7 am: 29. Dezember 2010, 15:46:30 »

Moin

Erstmal Danke für die Antwort !  :thumbup:

Habe ich auch gemacht. Er meinte nur, es könnte sein dass das Gericht nachfragen würde.
Habe Ihm erklärt warum ich die aufgegeben habe.
Aber mein TH ist manchmal etwas komisch.

Mal abwarten was kommt und das neue Jahr bringt.

Wünsche allen Lesenden hier ein guten Rutsch ins neue Jahr !!
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz