Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: pfpisa am 28. Juli 2011, 08:48:45

Titel: Nebentätigkeit in der WPH
Beitrag von: pfpisa am 28. Juli 2011, 08:48:45
Moin @ all !!

Ich hatte hier zu diesem Thema schon mal einen state geschrieben.
Habe aber die Nebentätigkeit zu ende letzten Jahres gekündigt.

Nun hat mich im Juni der damalige Arbeitgeber, bei dem ich die Nebentätigkeit ausgeübt habe, angesprochen ob ich denn nicht wieder dort auf 400 Euro Basis arbeiten möchte.
Finde die Idee gut und habe auch wieder zum 18. Juni dort angefangen auf 400 Euro Basis zu Arbeiten.
Meinen TH habe ich auch darüber informiert (Obliegenheitspflichten)
per Email. Denn wenn sonst was war, habe ich auch mit dem TH per Email komuniziert.
Email ist angekommen.(Wenn das nicht so wär hätte ich einen Rückläufer bekommen) Aber bisher keine Reaktion vom TH.
Damals hatte er bei Gericht beantragt, beide Arbeitgeber zusammen zu Rechnen. ( siehe meinen alten Beitrag)
Doch diesmal kommt nichts.
Die Dame vom Gericht sagte mir, dass der TH wieder einen neuen Antrag stellen muss. Ist ja wieder ein neues Beschäftigungsverhältnis.( 6 Monate keine Nebentätigkeit ausgeübt)
Meine WPH läuft noch 2 Jahre. Möchte halt meine RSB nicht gefährden.
Ich würde jetzt max. noch einen Monat warten und dann den TH nochmals per Einschreiben dieses mitteilen, mit der Kopie der Email. ect.
Reicht dass??
Habe Ihn ja informiert !!
Danke im voraus für Eure Hilfe


Vg
pfpisa :biggrin:



Titel: Re: Nebentätigkeit in der WPH
Beitrag von: Fallera am 28. Juli 2011, 08:55:26
Sie sind Ihren Obliegenheitspflichten doch nachgekommen!

Oder wollen Sie unbedingt, dass der TH die Zusammenrechnung der Einkünfte beantragt?
Titel: Re: Nebentätigkeit in der WPH
Beitrag von: pfpisa am 28. Juli 2011, 09:55:27
Nein !!

Wer will das schon !!

Danke erstmal für die Antwort. Und die tolle Unterstützung ! :thumbup: