Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Fortuna am 07. Juni 2007, 15:26:09
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Hallo,
ich habe eine sehr wichtige und dringende Frage!
Wenn ein Nettogehalt monatlich ca. 1159,52 Euro ist und man Fahrtkosten mit der Bahn ca. um die 200 Euro hat. Muss man es so ansehen, dass man die Differenz zu der Fähndungsgrenze (980Euro) abtreten muss und dass man dann noch von den 980 Euro die Fahrtkosten von ca. 200 Euro bezahlen darf? Sind das nicht ausergewöhnlcihe Aufwendungen / Sonderausgaben? Sind die 980 Euro nicht rein nur um Miete und Lebensunterhalt zu zahlen? denn wenn ich noch von 980 diese Fahrtkosten zahlen müsste, dann hätte ich ja genauso wenig Geld wie wenn ich Arbeitslos bin und es würde sich ncihts an meiner Situation ändern. Dabei habe ich ein so tolles Arbeitsangebot.
Bitte helft mir mal weiter!!!!!!!!!!!!!!
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Die Ausgangssituation ist so, wie sie es beschreiben.
Es bleiben dennoch 2 Möglichkeiten.
1. Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte.
2. Antrag an das Insogericht zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze
Oder beides.