Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Miri_Schmierie am 05. Januar 2009, 21:33:13

Titel: Neu hier und altbekannte Fragen (Auto usw) .... ;o)
Beitrag von: Miri_Schmierie am 05. Januar 2009, 21:33:13
 :girl:

Hallo,
ich darf mich kurz vorstellen, bin 32 Jahre und alleinerziehende Mutter einer 7jährigen Tochter. PI nach gescheiterter Selbständigkeit in der Wohlverhaltensphase seit Juni 2008.

So, habe dieses Forum heute beim Surfen gefunden und gleich ausgiebig durchforstet. Viele fast ähnliche Fragen hab ich schon gefunden. Aber ich brauch nochmal kurz ne Bestätigung:
- Ich hab bei meiner Nebenkostenabrechnung 381 Euro rausgekriegt ( mein Einkommen ist 1116€ - muß also nichts abtreten an den IV) - darf ich das Geld behalten oder sollte ich es dem IV melden??
- Mein Auto gibt langsam aber sicher den Geist auf und ein neues wird fällig - Hab ich richtig verstanden, wenn ich z.B. einen Autohändler finde, der mir eine Ratenzahlung gewährt trotz der Information, daß ich PI bin, darf ich mir ein Auto kaufen (vorausgesetzt natürlich ich kann es bezahlen, logisch)??

Wäre sehr froh über eine Antwort

Viele Grüße Miri-Schmierie   :dntknw:
Titel: Re: Neu hier und altbekannte Fragen (Auto usw) .... ;o)
Beitrag von: Jacqueline am 05. Januar 2009, 22:07:54
ich bin zwar keine expertin, aber bin mir sehr sicher:
- Dir gehören die NK, da sie aus einem Jahr in dem du schon in der WVP warst stammen, richtig? - in diesem Jahr wurde ja schon die Pfändung angewendet bzw. die Grenze festgesetzt. Das verbleibende Netto ist ja Deins und wie du Dein Geld dann ausgibst... ob Nebenkosten, Strom, Freizeit...etc ist somit deine Sache.
- ein Auto darfst Du Dir natürlich kaufen und besitzen, wenn Du wirklich jemanden findest der Dir eine Finanzierung anbietet. mal davon abgesehen ist es ja dann sowieso erst Deins, wenn es abbezahlt ist, vorher gibt man Dir den Brief sicher nicht.
Titel: Re: Neu hier und altbekannte Fragen (Auto usw) .... ;o)
Beitrag von: paps am 05. Januar 2009, 22:48:54
vorausgesetzt, die NK-Zahlung erfolgte nach der Aufhebung des Verfahrens, dann verbleibt Sie bei ihnen.

Sie können selbstverständlich ein Auto auf Raten keufen, vorausgesetzt es macht jemand zu einem vernünftigen Preis.