Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: taja am 01. März 2013, 14:39:52

Titel: Neue Arbeitsstelle, WVP...
Beitrag von: taja am 01. März 2013, 14:39:52
Hallo,
seit dem 19.12.2012 bin ich in der Wohlverhaltensperiode.  :juchu:
Jetzt meine Frage..... Im Januar wurde mir gekündigt. Gestern war mein letzter Arbeitstag. Diese schlechte Nachricht habe ich der Insolvenzverwalterin sowie dem Gericht gleich nach Erhalt der Kündigung mitgeteilt. Zu meiner Freude habe ich tatsächlich gleich wieder eine Arbeitsstelle gefunden. Da bekam ich heute Bescheid, dass ich die Stelle bekomme. Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte. Am Mittwoch habe ich meinen ersten Arbeitstag. Beim Vorstellungsgespräch habe ich meinem neuen Arbeitgeber nicht erzählt, dass ich in Insolvenz bin. Sollte ich das evtl. nachholen oder sollte ich lieber nichts sagen? Ich verdiene jetzt ein bisschen mehr (250 € netto) als vorher, bin also bei ca. 730 € netto. Kann ich meine Insolvenzverwalterin bitten, meinen neuen Arbeitgeber nicht anzuschreiben?? Alle Unterlagen die sie benötigt, kann ich ihr doch auch reinreichen, was ich bisher auch getan habe. Verdienstabrechnungen, Arbeitsvertrag usw. das müsste ihr doch reichen.

Edit: Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich 2 Kinder habe, für die ich 368 € Kindergeld erhalte und insgesamt 618 € Unterhalt. 
Was soll ich tun??
Titel: Re: Neue Arbeitsstelle, WVP...
Beitrag von: seller am 01. März 2013, 19:19:35
Mit dem TH reden! Wenn du ihm monatlich die Gehaltsabrechnugen zur Verfügung stellst, ihm den Pfändbaren Betrag zusicherst, pünktlich zahlst, könnte er wenn er dir gut gesonnen ist auf Anschreiben an deine AG verzichten. Du solltest ebenfalls keine Einnahmen unerwähnt lassen auch das KG nicht.

Ich wüsste nicht, das man eine laufende Insolvenz dem AG melden muss. Ich glaube ja nicht, das er dich danach gefragt hat.

In diesem Sinne war es richtig, "keine ungestellten Fragen zu beantworten", dann hat man auch nichts falsches gesagt :cheesy:
Titel: Re: Neue Arbeitsstelle, WVP...
Beitrag von: taja am 03. März 2013, 12:15:38
Also die Treuhänderin weiß ja über Kindergeld und Unterhalt bescheid. Lohnabrechnungen hab ich immer zugeschickt. Sie weiß ja also, dass sie ihre Informationen bekommt. Auch über die Kündigung habe ich sie gleich informiert und ihr mitgeteilt, dass ich bemüht bin, so schnell wie möglich wieder Arbeit zu bekommen, was zum Glück auch sehr schnell geklappt hat und worüber ich mich sehr freue.
Werde gleich Montag mal mit ihr telefonieren und hoffe, dass wir das so machen können.
Titel: Re: Neue Arbeitsstelle, WVP...
Beitrag von: taja am 07. März 2013, 16:31:09
So, heute bekam ich Post von der Treuhänderin.... Ich habe bis 12.03.2013 Zeit die genaue Adresse meines neuen Arbeitgebers bekannt zu geben..... Sie schreibt auch, dass sie meinen Arbeitgeber anschreiben muss wegen der Abtretungserklärung, dass es da keine andere Möglichkeit gibt....
Naja, Augen zu und durch.... sollte mein Chef nicht so begeistert davon sein und mir die Arbeitsstelle deswegen nicht geben... dann hat die Treuhänderin halt Pech gehabt... So weit will ich jetzt gar nicht denken, aber ich habe eben noch keinen Arbeitsvertrag bekommen, Kollegin meinte auch, das wird noch etwas dauern, also könnte er jederzeit sagen, ich kann gehen.
Wenn ich die Arbeitsstelle jetzt also dadurch wieder verliere, dann lenkt die Treuhänderin vielleicht das nächste mal ein, wenn ich darum bitte den Arbeitgeber NICHT anzuschreiben...
Titel: Re: Neue Arbeitsstelle, WVP...
Beitrag von: Der_Alte am 07. März 2013, 19:22:41
Die TH ist gesetzlich verpflichtet, die Abtretung offen zu legen. Tut sie es nicht und werden deshalb Gelder nicht eingezogen, haftet sie persönlich.
Titel: Re: Neue Arbeitsstelle, WVP...
Beitrag von: seller am 08. März 2013, 04:16:56

 aber ich habe eben noch keinen Arbeitsvertrag bekommen, Kollegin meinte auch, das wird noch etwas dauern, also könnte er jederzeit sagen, ich kann gehen.
Sehe ich das richtig, du arbeitest dort schon und hast noch keinen Arbeitsvertrag bekommen? Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wird vor Beginn des Arbeitsantritts gemacht. Natürlich gilt auch eine mündliche Zusage als Vertrag. Zudem du schon dort arbeitest ist das ein Vertrag. Jedoch brauchst du immer einen Nachweis, wenn es darum geht mündliche Zusagen die nicht eingehalten werden, nach zu weisen.
Du solltest schleunigst mit deinen AG reden, deine InSo ins Gespräch einbinden und auf den schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen der sofort erstellt werden muss.
Titel: Re: Neue Arbeitsstelle, WVP...
Beitrag von: taja am 09. März 2013, 17:09:01
Arbeitsvertrag ist schon in Arbeit.... ging alles ziemlich schnell mit der Arbeitsstelle.. ich hatte am 27.02. das Vorstellungsgespräch und am 01.03. bekam ich dann den Anruf, dass ich die Stelle habe und am 06.03. war dann schon mein erster Arbeitstag... habe am Freitag mit meinem Chef gesprochen und ihm von der Insolvenz erzählt.... er meinte: "ist doch nicht so schlimm, ich habe damit kein Problem".....  :thumbup:
Titel: Re: Neue Arbeitsstelle, WVP...
Beitrag von: seller am 09. März 2013, 17:34:49
Na siehst du ist doch alles nicht so schlimm, wenn man direkt  :thumbup: offen und ehrlich mit der Sache umgeht
Titel: Re: Neue Arbeitsstelle, WVP...
Beitrag von: Tatum am 10. März 2013, 08:28:52
Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich 2 Kinder habe, für die ich...  insgesamt 618 € Unterhalt. 

Wahnsinn! Ich habe auch so einen schönen Titel, aber einem nackigen Mann kann man ja nicht in die Tasche greifen.  :rougi:
Ich muss mir den Unterhalt für meine Kids leider erarbeiten, welcher dann als Arbeitseinkommen nach Pfändungstabelle angerechnet und vom TH eingezogen wird....  :neutral:
 

Titel: Re: Neue Arbeitsstelle, WVP...
Beitrag von: seller am 10. März 2013, 11:41:25
Zitat

Wahnsinn! Ich habe auch so einen schönen Titel, aber einem nackigen Mann kann man ja nicht in die Tasche greifen. Ich muss mir den Unterhalt für meine Kids leider erarbeiten, welcher dann als Arbeitseinkommen nach Pfändungstabelle angerechnet und vom TH eingezogen wird...

Wenn der Kindsvater kein Unterhalt zahlt oder zahlen kann, springt doch das Jugendamt ein und streckt das Geld für den Vater vor. Welches vom JA vom Vater zurück gefordert wird. Folglich dessen kommst auch du an Unterhalt für deine Kinder
Titel: Re: Neue Arbeitsstelle, WVP...
Beitrag von: Tatum am 10. März 2013, 13:18:21
Wenn der Kindsvater kein Unterhalt zahlt oder zahlen kann, springt doch das Jugendamt ein und streckt das Geld für den Vater vor. Welches vom JA vom Vater zurück gefordert wird. Folglich dessen kommst auch du an Unterhalt für deine Kinder

 :?

Du weißt aber schon, dass das Jugendamt die Unterhaltsvorschussleistungen pro Kind (derzeit  für Kinder bis unter 6 Jahre 133 EUR/Monat, für Kinder bis unter 12 Jahren 180 EUR/Monat) für nur maximal 72 Monate zahlt, ja?  :whistle:

 :coffee:
Titel: Re: Neue Arbeitsstelle, WVP...
Beitrag von: taja am 11. März 2013, 18:54:00
Ich habe den Unterhalt damals auch erst über das Jugendamt einfordern müssen... freiwillig kam da nix. Und das Jugendamt hat meinem Ex dann so einen Druck gemacht, dass er dan den Titel unterschrieben hat und seither auch zahlt. Er selbst ist auch in Insolvenz.