Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
		Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: beasco am 03. Dezember 2014, 13:17:24
		
			
			- 
				..ich mal wieder  :cheesy:
 
 RSB - Mai 2010
 WVP - bis Mai 2016
 
 ja! ..auch Steuerschulden beim Finanzamt
 
 Nun ist für das Jahr 2012 eine kritische Forderung des Finanzamtes über Einkommenssteuer in Höhe von über 5000,-- € zu erwarten.
 
 Derzeitige Verhältnisse: selbstständig und somit Umsatzsteuer- und Einkommenssteuerpflichtig; regelmäßige Ausgaben und kaum Möglichkeit etwas zur Seite zu legen.
 
 Leider hab ich hier gesucht und keine Antwort auf meine Fragen gefunden:
 
 1. Was ist, wenn der Bescheid über die Nachzahlung eingeht und eine sofortige Zahlung nicht möglich ist?
 
 2. Läßt sich das FA auf eine Ratenzahlung ein, da ja schon Finanzamtschulden in der Insolvenzmasse sind?
 
 3. Kann das Finanzamt das Bankkonto pfänden, wegen der neuen Schulden lt. Einkommenssteuerbescheid für 2012?
 
 Lieben Dank
 
 Bea
 
 
 
 
- 
				1. Was ist, wenn der Bescheid über die Nachzahlung eingeht und eine sofortige Zahlung nicht möglich ist? Dann bleibt der Betrag offen. Wenn keine andere Lösung gefunden wird, wird das Finanzamt mahnen, mit der Vollstreckung drohen und irgendwann vollstrecken.
 
 2. Läßt sich das FA auf eine Ratenzahlung ein, da ja schon Finanzamtschulden in der Insolvenzmasse sind? Gute Frage. Das kommt auf den Grund der Illiquidität und die Höhe und Dauer der angebotenen Ratenzahlung an. Und auf den guten Willen des Finanzbeamten.
 
 3. Kann das Finanzamt das Bankkonto pfänden, wegen der neuen Schulden lt. Einkommenssteuerbescheid für 2012? Ja.