Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: moe am 08. Mai 2007, 14:07:02
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Hallo,
ich bin seit Juni 2004 insolvent und seit 2006 in der Wohlverhaltensphase und habe die Sache eigentlich sehr gut gemeistert, nur jetzt muss ich demnächst wohl wieder den Finger heben, weil einige Forderungen von mir nicht rechtzeitig bezahlt wurden.
Was passiert mir im Falle einer neuen EV
Beste Grüße
U.D.
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Hallo U.D.,
da es sich bei den Gläubigern vermutlich nicht um Insolvenzgläubiger handelt, die Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, erscheint die Zwangsvollstreckung zulässig. Diese neuen Forderungen nebst Zwangsvollstreckung wirken sich jedoch nicht auf das Restschuldbefreiungsverfahren aus. Es könnte bspw. zur Kontopfändung, Lohnpfändung usw. kommen, wobei ja die Abtretung des Treuhänder vorrang hat.
Bei solchen Neuverbindlichkeiten sollte man tunlichst aufpassen, sich nicht dem Vorwurf des Eingehungsbetruges auszusetzen. Besteht die Chance sich auf raten zu einigen ? Können Sie glaubhaft machen, die Forderungen innerhalb von 6 Monaten zu tilgen, bspw. durch eine erste angemessene teilzahlung im EV-Termin ? Dann wäre eine Vertragung des EV Termins denkbar.
MfG
Feuerwald
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Danke,
was ist denn der Eingehungsbetrug? :?
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wenn Sie bereits bei Abschluss eines Vertrages, wider besseres Wissen, weil bspw. in Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit (Indiz dafür kann eine Insolvenz oder auch eine EV sein), eine Zahlungsverpflichtung eingehen und nicht erfüllen (können). Der sich getäuscht fühlende Gläubiger könnte dann einen Vorsatz und einen Betrug unterstellen.
MfG
Feuerwald