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Autor Thema: Neue Forderung der GEZ während WVP  (Gelesen 3174 mal)

renerocker

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Neue Forderung der GEZ während WVP
« am: 06. September 2010, 11:15:30 »

Hallo,

Mitte 2008 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet, das Vergleichsverfahren entsprechend Januar 2008 eingeleitet. Die Gläubiger, darunter auch die GEZ, haben schnell geantwortet, so daß ich bei der Schuldnerberatung recht schnell durch war. Da ich seit Herbst 2007 ALG II beziehe habe ich zusammen mit meiner Schuldnerberaterin auch gleich noch die Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt.

Vor ca. 2 Stunden hatte ich Besuch von einem Vollstreckungsbeamten der Stadt, welcher nicht gezahlte GEZ-Gebühren (Zeitraum Mai 2008 bis April 2009) i.H.v. 250 EUR eintreiben wollte.
Ich habe seitdem das Vergleichverfahren anfing, also seit mehr als 32 Monaten, nichts mehr von der GEZ gehört oder gesehen, keine Bestätigung der Befreiung, keine Rechnung, Zahlungsaufforderung oder Mahnung. Gar nichts.

Nun meine Fragen:
Wirkt sich die neue Forderung auf mein Insolvenzverfahren aus und wenn ja, wie(Abgabe EV)?

Muß ich den Treuhänder davon in Kenntnis setzen?


Wie gehe ich mit der Forderung der GEZ um? Hat jemand Erfahrungen mit der GEZ hinsichtlich Ratenzahlungen, Vergleichen etc. ?

Ich kann belegen, daß ich seit 3 Jahren durchgängig ALG II bezogen habe; kann ich eine erneute Befreiung auch rückwirkend beantragen?
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BlueVision

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Re: Neue Forderung der GEZ während WVP
« Antwort #1 am: 06. September 2010, 12:47:32 »

Ich kann belegen, daß ich seit 3 Jahren durchgängig ALG II bezogen habe; kann ich eine erneute Befreiung auch rückwirkend beantragen?

Nein, da ein Befreiungsantrag in dem Monat vor der anstehenden Befreiung gestellt werden muss. Die GEZ weißt auch direkt in ihrem Antrag zur Befreiung darauf hin. Ein nachträglicher Antrag hat in diesem Fall keine Aussicht auf Erfolg.

Für mich stellt sich nun aber die Frage, warum nicht von Anfang an eine Befreiung beantragt wurde, sondern erst jetzt durch die Schuldnerberaterin? Somit hätte man in Ihrem Fall die Kosten für die GEZ schon ab 2007 gespart und hätte sich jetzt den Ärger mit dem Vollstreckungsbeamten erspart.

Da die "alt" Forderung der GEZ im Insolvenzverfahren aufgenommen ist, dürfen diese für die Dauer der Insolvenz nicht vollstrecken. Ein klärendes Gespräch mit dem TH oder dem IG wäre hier vom Vorteil. 

Die "neu" Forderung(Mai 2008 - April 2009)der GEZ darf allerdings Vollstreckt werden. Wie oben schon beschrieben, hätten die Kosten nur durch rechtzeitige Antragstellung vermieden werden können. Von Seiten der GEZ dürfte aber eine Ratenzahlung nichts im Wege stehen.


Gruß BlueVision
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renerocker

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Re: Neue Forderung der GEZ während WVP
« Antwort #2 am: 06. September 2010, 13:01:49 »



1.)
Für mich stellt sich nun aber die Frage, warum nicht von Anfang an eine Befreiung beantragt wurde, sondern erst jetzt durch die Schuldnerberaterin? Somit hätte man in Ihrem Fall die Kosten für die GEZ schon ab 2007 gespart und hätte sich jetzt den Ärger mit dem Vollstreckungsbeamten erspart.



2.)
Die "neu" Forderung(Mai 2008 - April 2009)der GEZ darf allerdings Vollstreckt werden. Wie oben schon beschrieben, hätten die Kosten nur durch rechtzeitige Antragstellung vermieden werden können. Von Seiten der GEZ dürfte aber eine Ratenzahlung nichts im Wege stehen.


Gruß BlueVision
Danke erstmal

1.) Weil ich von der Möglichkeit zur Befreiung nichts wußte.

2.) Habe ich so schon befürchtet. Aber die Vollstreckung mit all ihren Konsequenzen (eventuelle EV) hat keine Auswirkung auf mein derzeitiges Insolvenzverfahren und ich muß dem Insolvenzverwalter auch nichts mitteilen?
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laluna

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Re: Neue Forderung der GEZ während WVP
« Antwort #3 am: 06. September 2010, 13:12:36 »

Ich hatte das auch. Also neue Forderung. HAbe mit denen eine Ratenzahlung ausgemacht und es passiert nichts. Bei mir allerdings war es nicht so, dass es schon vollstreckt wurde, sondern ich vorher aktiv wurde.

Jetzt zahle nich nächsten Monat nur noch eine Rate und dann kommen die ganz normalen Zahlungen.
Es passierte rein gar nichts schlimmes.
Versuche es mit einer Ratenzahlung.
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BlueVision

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Re: Neue Forderung der GEZ während WVP
« Antwort #4 am: 06. September 2010, 13:33:09 »

Habe ich so schon befürchtet. Aber die Vollstreckung mit all ihren Konsequenzen (eventuelle EV) hat keine Auswirkung auf mein derzeitiges Insolvenzverfahren und ich muß dem Insolvenzverwalter auch nichts mitteilen?

Solange du eine Einigung mit der GEZ findest wirst du in deinem laufenden Verfahren keine Probleme haben. Ob du es dem TH mitteilen solltest, bleibt dir selbst überlassen.

Gruß BlueVision
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